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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2018-09-19

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-19

Wortprotokoll

Durch die erwähnte Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Rückübernahme von Angehörigen der Staaten Algerien, Dominikanische Republik, Marokko und Tunesien durchzusetzen. In diesem Wort - "Durchsetzung" - liegt auch der grösste Teil des Problems, das wir angesichts dieser Motion haben. Ich werde im Detail darauf zu sprechen kommen.

Wie erwähnt hat der Nationalrat die Motion angenommen, das war am 15. März dieses Jahres, und zwar mit 124 zu 62 Stimmen bei 1 Enthaltung. Unsere Kommission beantragt hingegen die Ablehnung, und zwar mit 8 zu 2 Stimmen.

Es gibt dafür sozusagen eine lange Erklärung, und es gäbe eine kurze Erklärung. Ich möchte Ihre Geduld nicht allzu lange auf die Probe stellen, aber trotzdem auf die Komplexität hinter diesem Anliegen eingehen. Das Hauptproblem dieser Motion besteht nämlich vor allem in der Tatsache, dass dem Bundesrat schlicht die Möglichkeiten fehlen, die Rückübernahme einseitig durchzusetzen, wie es die Motion verlangt. Hingegen ist die Kommission genauso wie der Bundesrat der Ansicht, dass die Motionärin Recht hat, wenn sie Rückübernahmeabkommen wichtig findet und darauf hinarbeiten will, dass solche abgeschlossen und alle verfügbaren Massnahmen genutzt werden, um den Wegweisungsvollzug auch sicherzustellen. Aber wie gesagt, sowohl der Abschluss eines Abkommens als auch die Art und Weise, wie ein solches Abkommen dann umgesetzt wird, sind Entscheidungen und Situationen, die der Bundesrat nicht alleine ausgestalten kann.

Wenn wir einen Blick auf die verschiedenen Länder werfen - das hat die Bundesrätin in ihren Ausführungen auch schon im Nationalrat und auch schriftlich in der Antwort auf diese Motion dargelegt -, dann sehen wir, dass es eben je nach Land auch ganz unterschiedliche Herausforderungen gibt, mit denen man sich konfrontiert sieht. Bei Algerien sind es vor allem die Schwierigkeiten in der ganz praktischen Organisation der Rückkehr. Bei Tunesien sind es langwierige Identifikationsverfahren. Bei der Dominikanischen Republik kann man eine Situation feststellen, die eigentlich zufriedenstellend ist. So hängt die Situation sehr individuell einerseits davon ab, welche Abkommen bestehen, und andererseits davon, wie diese umgesetzt werden.

Auch bei der Frage, ob es dazu kommt, dass ein Abkommen abgeschlossen wird, möchten wir seitens der Kommission den Bundesrat dabei unterstützen, diesen Weg weiterhin zu gehen. Wir sehen aber auch, dass hier seitens des Bundesrates letztlich keine einseitige Durchsetzungsmöglichkeit besteht.

Das ist der Grund, warum wir es nicht für sinnvoll halten, hier dieser Motion zuzustimmen, und deshalb beantragen wir mit [PAGE 704] 8 zu 2 Stimmen die Ablehnung der Motion - übereinstimmend mit der Haltung des Bundesrates.