Engler Stefan · Ständerat · 2018-09-19
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2018-09-19
Wortprotokoll
Ich möchte einfach unterstreichen, dass die Ablehnung der Motion durch die Kommission nicht heisst, dass wir das Thema der zunehmenden Gewalt gegen Polizisten und Behördenvertreter nicht diskutieren wollen. Wir wollen die Diskussion aber nicht bei dieser Motion führen, sondern im Zusammenhang mit der Botschaft zur Harmonisierung der Strafrahmen. Diese Botschaft liegt vor, ich bin im Moment nicht genau im Bild darüber, ob sie diesen Herbst vom Ständerat oder vom Nationalrat als Erstrat beraten wird.
Dort bietet sich uns die Gelegenheit, die Frage zu stellen, ob das geltende Recht in Artikel 285 des Strafgesetzbuches das Phänomen zunehmender Respektlosigkeit und Gewalt gegenüber Polizistinnen und Polizisten bezüglich des Strafrahmens korrekt abbildet. Der Bundesrat legt uns den Antrag vor, die Geldstrafe auf 120 Tagessätze zu erhöhen. Ob das wirklich genügt oder nicht, möchte ich im Moment noch offenlassen. Ich bin der Meinung, dass es nicht genügt, wir aber neben der Rechtsetzung immer auch die Rechtsanwendung im Blick haben sollten, nämlich ob die Gerichte und Staatsanwälte den bestehenden gesetzlichen Rahmen heute schon ausschöpfen oder nicht.
Bezüglich der konkreten Motion hat es Kollege Cramer auf den Punkt gebracht. Er sagt nämlich, dass Artikel 285 des Strafgesetzbuches eine grosse Bandbreite strafbarer Handlungen abdecken muss. Er hat das Beispiel des Kontrolleurs genannt, der die Fahrausweise überprüft, wobei der Fahrgast etwas unzimperlich reagiert. Es gäbe auch andere Beispiele, etwa jenes des kontrollierten Autofahrers, welcher aufgefordert wird, seinen Ausweis zu zeigen, und sich darauf unangemessen benimmt. Auch dieser Fall muss von Artikel 285 abgedeckt werden.
Wir sollten auch einen Blick ins Ausland werfen, um zu sehen, wie benachbarte Staaten mit dieser Frage umgehen. Es ist ja nicht so, dass nur in der Schweiz Polizisten, Rettungssanitäter und Konkursbeamte unflätig angegriffen werden. Es handelt sich um ein Verhalten, das man auch in Deutschland oder Österreich antrifft. Wir wissen, dass Deutschland die Mindeststrafen für solche Aggressionen gegen Polizistinnen und Polizisten massiv angehoben hat, und zwar nicht nur für Fälle, bei denen es zu einer Körperverletzung kommt. Es muss nicht erst zu einer Verletzung eines Polizisten kommen, bis schärfere Sanktionen zum Tragen kommen. An sich muss der Angriff auf einen Polizisten genügen, auch wenn er ins Leere geht.
Ich möchte also nicht, dass die Ablehnung der Motion falsch interpretiert oder falsch verstanden wird. Vielmehr ist es so, dass wir uns durchaus bewusst sind: Es handelt sich um ein Thema, bei dem politischer Handlungsbedarf besteht.