Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-19
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-19
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR) ist eine kleine Bundeseinheit mit nur rund vierzig Mitarbeitenden, allerdings hochqualifizierten Mitarbeitenden. Das SIR erbringt mit diesen Mitarbeitenden verschiedene Dienstleistungen. Sie haben es auch gehört, das SIR geniesst aufgrund der Qualität seiner Dienstleistungen einen ausgezeichneten Ruf, und zwar im In- wie im Ausland. Dabei geht es auf der einen Seite um rechtsvergleichende Rechtsgutachten für die Bundesverwaltung. Sie alle haben wahrscheinlich auch schon davon profitiert, wenn Ihre Kommission dem SIR einen solchen Auftrag für ein Gutachten gegeben hat. Aber das SIR erstellt auf der anderen Seite eben auch Rechtsgutachten zum ausländischen und internationalen Recht für Gerichte, für die Anwaltschaft, für das Notariat und auch für Private.
Sodann erleichtert das SIR dem akademischen Publikum den Zugang zum ausländischen Recht durch seine [PAGE 1471] Bibliothek, die ebenfalls bereits erwähnt wurde. Ich kann Ihnen gern empfehlen, dort mal vorbeizuschauen. Rund eine halbe Million Bücher und zahlreiche elektronische Datenbanken zu mehr oder weniger sämtlichen Rechtsordnungen der ganzen Welt finden Sie dort. Eine solche Bibliothek wird natürlich von den Forschenden rege genutzt.
Worum geht es bei dieser Gesetzesvorlage? Es geht um die Totalrevision des SIR-Gesetzes. Das Gesetz wird an die geltenden bundesrätlichen Leitlinien für solche Bundeseinheiten angepasst. Es besteht auch eine parlamentarische Forderung nach einer einheitlichen Steuerung der ausgelagerten Einheiten der Bundesverwaltung. Im Vernehmlassungsverfahren ist diese Vorlage grundsätzlich sehr gut aufgenommen worden.
Ich komme jetzt noch kurz auf die fünf wichtigsten Neuerungen und Änderungen in dieser Totalrevision zu sprechen:
Als ersten Punkt möchte ich hervorheben, dass neu die Organe des SIR von bisher drei Organen - Institutsrat, Ausschuss und Direktion - auf zwei Organe reduziert werden. Die Zahl der Mitglieder des Institutsrates wird von heute zwanzig auf maximal neun Mitglieder herabgesetzt.
Zweiter Punkt: Wir wollen sicherstellen, dass die gesetzlichen Leistungen des Institutes neu klar von den gewerblichen Leistungen unterschieden werden. Im Privatrecht, also bei den gewerblichen Leistungen, sollen dann auch kostendeckende Preise verlangt werden. Wir wollen ja keinen unlauteren Wettbewerb.
Dritter Punkt: Neu wird im SIR-Gesetz das heute schon ungeschriebene Gesetz der wissenschaftlichen Unabhängigkeit des Institutes festgehalten. Das ist zentral wichtig. Zudem soll der wissenschaftliche Beirat im Gesetz verankert werden.
Vierter Punkt: Das Institut soll neu auch Drittmittel entgegennehmen können. Damit ist es dann auch möglich, dass sich das SIR beim Schweizerischen Nationalfonds bewerben kann.
Als fünften Punkt möchte ich schliesslich erwähnen, dass der Bundesrat das SIR inskünftig mit strategischen Zielen führen wird, die alle vier Jahre festgelegt werden.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Sie macht Sinn, sie ist auch unbestritten. Ich glaube, es ist für das SIR gut, wenn es jetzt diese neue Rechtsgrundlage erhält. Es ist auch für die Mitarbeitenden wichtig, dass das SIR eine neue gesetzliche Grundlage haben wird.