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Arslan Sibel · Nationalrat · 2018-09-19

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2018-09-19

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion ist für Wiedergutmachungen, wenn eine Wiedergutmachung den Menschen und der Justiz einen Mehrwert bringt. Das Strafgesetzbuch sieht in Artikel 53 eine Strafbefreiung vor, wenn der Täter Wiedergutmachung leistet. Voraussetzung ist, dass es sich um eine bedingte Strafe nach Artikel 42 StGB handelt, also maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe. Das haben wir jetzt mehrmals gehört.

Die Möglichkeit einer Wiedergutmachung wurde immer wieder kritisiert, auch heute, das konnten wir nochmals im Detail hören. Einerseits wurde die Obergrenze von zwei Jahren Freiheitsstrafe kritisiert, und andererseits wurde gesagt, dass eine Wiedergutmachung einem Freikauf von einer Strafe gleichkomme.

Nein, von Freikauf von Strafe kann keine Rede sein! Vielmehr geht es um Menschen, um Menschen, die Reue gezeigt haben, es geht um Menschen, die eine Wiedergutmachung wollen. Diesen Menschen sollte man die Chance geben, diese Möglichkeit zu bekommen. Das hat das Parlament 2012 bestätigt, als damals der Antrag vorlag, diese Regelung aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Sie hier drin haben das abgelehnt.

Nun kommen diese Forderungen wieder. Wir haben aber gleichzeitig auch die parlamentarische Initiative Vischer Daniel, der das Parlament Folge gegeben hat und die den klaren Auftrag gibt, hier eine Lösung zu finden. Deshalb war es für uns klar, uns für die Lösungssuche zu engagieren. Wir unterstützen diesen Vorstoss. In der Kommission wurden auch die Kriterien für eine Wiedergutmachung angeschaut, angepasst und, dem Wunsch des Parlamentes entsprechend, verabschiedet.

Wenn als Voraussetzungen für eine Wiedergutmachung nun als Strafe eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr statt wie heute von zwei Jahren, eine bedingte Geldstrafe und eine Busse und schliesslich auch ein Geständnis des Täters zur vorgeworfenen Tat vorliegen sollen - der Täter hat gestanden und sich für schuldig erklärt -, dann erachten wir das als einen guten, eng gefassten und klar definierten Antrag, den Sie in aller Ruhe hier drinnen verabschieden können.

Unseres Erachtens ist die Doppelmoral der Minderheit Rickli Natalie, welche eine Wiedergutmachung auf eine bedingte Geldstrafe oder eine Busse beschränken will, sehr problematisch. Das haben wir vorhin in einer Frage erwähnt. Das ist auch inkonsequent: Wenn man das ganze Konzept infrage stellt, sollte man das auch wirklich durchziehen, nicht nur für gewisse Bereiche, vielleicht für Unternehmer und solche, die daraus Profit ziehen können, eine Regelung schaffen.

Deshalb werden wir auf die Vorlage eintreten. Wir werden den Antrag der Minderheit ablehnen und beantragen Ihnen, der Mehrheit zu folgen.