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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2018-09-19

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2018-09-19

Wortprotokoll

Das ist eine interessante Frage. Ich kann Ihnen sogar nicht nur sagen, was die Antwort auf Ihre Frage, sondern was meine persönliche Überzeugung ist. Meine persönliche Überzeugung ist, dass die Wertung, die das Bundesgericht vorgenommen hat, politisch falsch ist. Das Bundesgericht hat nämlich gesagt, die Tradition und - wie soll ich sagen? - die seit der Gründung der modernen Eidgenossenschaft gesetzten Grenzen der Wahlkreise der Kantone seien gewichtiger als die Erfolgswertgleichheit über die gesamte Schweiz gerechnet. Das ist der Status quo. Es ist ein Status quo, der Ihnen als Vertreter einer grossen Partei besser gefällt als mir als Vertreter einer kleinen Partei. Es ist ein Status quo, den ich politisch gerne ändern würde, wofür ich aber keine Mehrheit kriege.

Hier haben wir aber nicht die Frage zu behandeln, wie das Wahlsystem auf gesamteidgenössischer Ebene ausgestaltet ist. Vielmehr haben wir hier einzig und allein die Frage zu behandeln, welche Freiheiten die Kantone haben, wenn sie ein Proporzsystem einführen, und ob sie dieses so ausgestalten dürfen, dass es gar kein wahrer Proporz ist.

Ich erinnere nochmals daran: Das Urteil des Bundesgerichtes hält explizit fest, dass den Kantonen nicht vorgeschrieben ist, ein Proporzsystem einzuführen. Das Bundesgerichtsurteil hält explizit fest, dass die Kantone die Autonomie behalten zu entscheiden, ob sie ein Proporzsystem oder ein Majorzsystem einführen. Das Bundesgerichtsurteil hält einzig und allein fest - das ist quasi wie eine Deklarationspflicht -: Wenn "Proporz" draufsteht, muss auch Proporz drin sein! Das ist jeder Kanton seinen Stimmberechtigten schuldig.

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