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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-19

Wortprotokoll

Es ist in der Tat so, dass private Sicherheitsdienstleistungen mittlerweile in der Schweiz einen grossen Raum einnehmen, nicht nur finanziell. Die Branche macht einen Gesamtumsatz von über einer Milliarde Franken. Es gibt in der Schweiz über 900 Firmen mit etwa 22[NB]000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen tätig sind - das alles ist an sich erfreulich. Aber Sie wissen, dass die privaten Sicherheitsdienstleistungen sich natürlich in einem sehr sensiblen Bereich bewegen. Es geht hier dann auch immer darum abzugrenzen, wo das staatliche Monopol beginnt und wo Sicherheitsdienstleistungen auch an Private ausgegliedert werden können sowie welchen rechtlichen Regelungen die privaten Sicherheitsdienstleister unterstehen.

Das haben auch die Kantone - auch jene, die noch keine Regelungen haben - so gesehen. Die Kantone haben deshalb gesagt, sie möchten ihre verschiedenen kantonalen Regelungen in einem Konkordat festlegen. Es macht auch Sinn, dass hier nicht jeder Kanton seine eigenen Regeln festlegt, weil es viele Firmen gibt, die in verschiedenen Kantonen tätig sind. Die Kantone haben sich zum Ziel gesetzt, hier Regelungen aufzustellen, wie sie sich gemeinsam organisieren können.

Seit 1996 gibt es das Concordat sur les entreprises de sécurité. Diesem sind sechs Westschweizer Kantone angegliedert; es sind die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Das Westschweizer Konkordat legt für die Leistungsanbieter beziehungsweise für das Ausführen der Dienstleistungen Anforderungen an das Personal fest, was die Ausbildung, den Leumund sowie auch die finanzielle Stabilität anbelangt. In der Deutschschweiz hat es etwas länger gedauert. Im Jahr 2010 hat die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) das Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen (Küps) festgelegt. Die KKJPD hat sich dann zum Ziel gesetzt, dass alle Kantone innerhalb von zwei Jahren - das war also im Jahr 2010 - entweder dem Westschweizer Konkordat oder dem Küps beitreten.

Es war also die erklärte Absicht der KKJPD, dass man mit den beiden Konkordaten die Rechtslage in der Schweiz harmonisiert und dass man sicherstellt, dass alle Kantone bei einem dieser beiden Konkordate dabei sind. Man war sich einig - daran gab es eigentlich keine Zweifel -, dass hier gewisse Regelungen nicht nur sinnvoll, sondern auch nötig sind.

Im April 2017 beschloss die KKJPD, dass das Konkordat über die privaten Sicherheitsdienstleistungen nicht in Kraft gesetzt werden soll. Der Auftrag, zusammen mit dem bestehenden Westschweizer Konkordat eine nationale Harmonisierung zu erreichen, könne nicht umgesetzt werden, weil es verschiedene Kantone gibt, die bis im Jahr 2017, also während sieben Jahren, einfach keinem dieser beiden Konkordate beigetreten sind. Das heisst, dass es in diesen Kantonen keine Bewilligungspflicht für die Erbringer von privaten Sicherheitsdienstleistungen auf ihrem Gebiet gibt.

Ich erinnere mich sehr gut, ich war an dieser Frühjahrsversammlung der KKJPD auch dabei. Es herrschte unter den Kantonen eine ziemliche Ernüchterung. Ich habe vonseiten des Bundes immer gesagt, dass der Bund das Heft nicht in die Hand nehme, solange bei den Kantonen die Bereitschaft und die Bemühung vorhanden sei, mittels der beiden Konkordate, wie sie zur Verfügung standen, eine gewisse Regulierung herbeizuführen. In dieser Frühjahrsversammlung musste die KKJPD, wie gesagt, feststellen, dass ihr das nicht gelungen ist. Sie hat dann gesagt, jetzt sei der Bund dran: Es sei ihr in sieben Jahren nicht gelungen, für alle Kantone in diesem sehr sensiblen Bereich gewisse Mindeststandards festzulegen. Es geht ja nur um Mindeststandards, nicht um den Goldstandard.

Frau Nationalrätin Seiler Graf hatte ihre Motion eingereicht, bevor es klar war, dass die kantonalen Bemühungen gescheitert sind. Deshalb beantragte der Bundesrat die Ablehnung dieser Motion. Wir haben damals immer noch gesagt: Wir wollen, dass die Kantone das selber regeln können. Es gab dann im Ständerat eine ähnlich lautende Motion (17.4101) mit dem gleichen Ziel wie die Motion Seiler Graf. Hier hat der Bundesrat die Annahme beantragt. Er hat gesagt, die [PAGE 1487] Kantone haben es nicht geschafft, ihr selbstgesetztes Ziel zu erreichen. Diese Motion wurde allerdings heute Morgen im Ständerat zurückgezogen.

Ich kann Ihnen heute sagen, dass der Bundesrat zwar die Ablehnung der Motion Seiler Graf beantragt hatte, in der Zwischenzeit aber, nach dem Scheitern einer kantonalen Harmonisierung, festgestellt hat, dass er eine nationale Regelung unterstützt. Ich darf Ihnen namens des Bundesrates die Annahme dieser Motion beantragen. Ich glaube, wir tun gut daran, in diesem sehr sensiblen Bereich gewisse Mindeststandards national zu regeln, geht es doch immer wieder auch um die Abgrenzung zum Gewaltmonopol, das dem Staat zugehört.

Selbstverständlich können wir uns dann überlegen, ob wir auf die Grundlagen zum Beispiel des Westschweizer Konkordates zurückgreifen wollen, das sich ja ganz offensichtlich bewährt hat. Es ist seit 1996 in Kraft. Man kann das anschauen. Selbstverständlich, das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen, machen wir das zusammen mit den Kantonen, wenn wir einen solchen Auftrag erhalten. Es geht hier nicht darum, die Kantone in irgendeiner Form auszuschalten. Wir haben mittlerweile viel Übung darin, in guter Zusammenarbeit mit den Kantonen gute Bundesgesetze zu erarbeiten. Ich kann Ihnen heute schon versichern, wir würden diese Gesetzgebung, diesen Auftrag zusammen mit den Kantonen erarbeiten.

In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.