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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-19

Wortprotokoll

Massenentlassungen bilden heute für die Unternehmen ein rechtlich zulässiges Instrument, um sich an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Aus Sicht der Arbeitnehmenden können ihre Folgen allerdings dramatisch sein. Die Kosten für solche Entlassungen, das ist eine Realität, müssen letztlich häufig von der öffentlichen Hand getragen werden. Das Obligationenrecht enthält eine Reihe von Bestimmungen, die im Rahmen einer Massenentlassung zu beachten sind. Dazu gehört namentlich die Pflicht, die Arbeitnehmervertretung oder, wenn eine solche fehlt, die Arbeitnehmenden zu konsultieren. Auch der Sozialpartnerschaft kommt hier eine wichtige Rolle zu, und zwar sowohl im Fall von Massenentlassungen als auch ganz generell bei der Pflege der Arbeitsverhältnisse in der Schweiz, und deshalb ist sie zu respektieren.

Wenn ein Arbeitgeber die Bestimmungen des Obligationenrechts missachtet, dann gelten die ausgesprochenen Kündigungen als missbräuchlich. In diesem Fall hat dann der Arbeitgeber eine Entschädigung in der Höhe von maximal zwei Monatslöhnen zu bezahlen, dies in Abweichung von den anderen Fällen der missbräuchlichen Kündigung, wo die maximale Entschädigung sechs Monatslöhne beträgt.

Gemäss der Motion sollen nun die Sanktionen für die Verletzung der Konsultationspflicht verschärft und die maximale Entschädigung auf sechs Monatslöhne angehoben werden.

Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit bereits mit der Frage der maximalen Entschädigung im Fall der ungerechtfertigten Entlassung beschäftigt. Vor einigen Jahren hat er im Rahmen einer Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen, die maximale Entschädigung in allen Fällen auf zwölf Monatslöhne anzuheben. Ich muss Ihnen einfach sagen: Die Rückmeldungen in der Vernehmlassung waren dermassen kontrovers, dass der Bundesrat heute noch am Überlegen ist, wie er in dieser Frage weiterfahren will. Daher kann ich Ihnen nur so viel sagen, dass der Bundesrat erkannt hat, dass es hier ganz offensichtlich ein Problem gibt. Deshalb hat er ja auch eine Vernehmlassung durchgeführt. Er ist sich aber bewusst, dass er mit diesem Vorschlag, den er in die Vernehmlassung geschickt hat, politisch wohl kaum Chancen hat.

Von daher kann ich Ihnen sagen, dass der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt. Wir haben hier tatsächlich bis heute keine Lösung gefunden, die das Problem, das ganz offensichtlich vorhanden ist, in irgendeiner Form lösen kann. Ich kann Ihnen auch keinen Zeitplan nennen, wann der Bundesrat hier allenfalls wieder mit einem Vorschlag kommt.