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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-19

Wortprotokoll

Ich habe bereits vorhin ausgeführt, dass es eine Tatsache und unbestritten ist, dass eine Massenentlassung dramatische Folgen haben kann für die Betroffenen. Deshalb kennen wir ja auch die Sozialplanpflicht, wir haben vorhin kurz darüber gesprochen. Hier stellt sich die Frage nach der Pflicht zur Verhandlung eines Sozialplans, die heute für Arbeitgeber mit mehr als 250 Arbeitnehmenden gilt; sie soll ausgeweitet werden auf Arbeitgeber mit mindestens hundert Arbeitnehmenden.

Eine solche Anpassung wäre grundsätzlich ohne Weiteres möglich. Es handelt sich hier letztlich um eine politische Entscheidung, wo der Gesetzgeber diese Grenze ziehen will. Aus Sicht des Bundesrates folgende Überlegung: Die Grenze wurde im Rahmen eines Gesamtpaketes diskutiert, und im Jahr 2013 wurde entschieden, diese Zahl von 250 Arbeitnehmenden festzulegen. Da stellt sich die Frage, ob man jetzt, nach doch relativ kurzer Zeit, diese Zahl bereits wieder ändern will. Das sind die Überlegungen des Bundesrates. Er ist der Meinung, 2013 liege noch nicht so weit zurück, dass man diese Gesamtzahl jetzt wieder ändern müsse. Aber noch einmal: Das ist eine politische Frage, machen kann man das selbstverständlich.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung.