Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-20
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-20
Wortprotokoll
Es ist natürlich so, wie der Motionär es gesagt hat: Die Digitalisierung bestimmt heute zunehmend unser Leben und führt zu Veränderungen in unserem Staat, in der Wirtschaft, vor allem aber auch in der Gesellschaft.
Ich kann Ihnen versichern, der Bundesrat ist sich dieser enormen Herausforderung, die sich eben auch der Politik stellt, bewusst, und er nimmt seine Verantwortung wahr, indem er den digitalen Wandel nicht nur begleiten, sondern auch aktiv mitgestalten will. Es ist für den Bundesrat ein wichtiges Anliegen, die Grundrechte und insbesondere auch das Recht jeder Person auf informationelle Selbstbestimmung auch in der digitalen Ära zu schützen. Insofern gibt es keine Differenz zwischen dem Ziel dieser Motion und der Haltung des Bundesrates.
Dass wir Ihnen diese Motion trotzdem zur Ablehnung empfehlen, hat folgende Gründe: Der Bundesrat ist der Meinung, dass dieser runde Tisch, den Sie, Herr Nationalrat Pardini, mit Ihrer Motion einfordern, nicht nötig ist, weil der Bundesrat dem in der Motion geäusserten Anliegen bereits heute auf verschiedene Art und Weise Rechnung trägt.
Der Bundesrat hat im September dieses Jahres seine neue Strategie Digitale Schweiz verabschiedet. Diese Strategie zeigt auf, wo und wie Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten müssen, um dafür zu sorgen, dass die Digitalisierung unserem Land und unserer Bevölkerung zum Nutzen gereicht. Sie zeigt natürlich auch auf, wo die entsprechenden Risiken und Gefahren liegen und wie [PAGE 1497] wir diesen begegnen können. Gleichzeitig soll - das steht in dieser Strategie Digitale Schweiz - sichergestellt werden, dass die Persönlichkeits- und Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger bei diesem Entwicklungsprozess gewahrt bleiben.
Um den Herausforderungen der Digitalisierung begegnen zu können, braucht es aber auch sämtliche kreativen und innovativen Kräfte in der Schweiz. Deshalb hat der Bundesrat vor einiger Zeit den Dialog Digitale Schweiz lanciert. Das Ziel dieses Dialoges ist, dass alle Akteure der digitalen Schweiz in unserem Land vernetzt werden. Dieser Dialog erlaubt es dem Bundesrat, zusammen mit der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft den relevanten Handlungsbedarf im Bereich der Digitalisierung zu eruieren und neue Massnahmen, auch im Rahmen der Gesetzgebung, zu treffen. Da sind wir eben der Meinung, dass wir mit der Strategie einerseits und diesem Dialog andererseits faktisch, so möchte ich sagen, diesen runden Tisch bereits mehr oder weniger geschaffen haben.
Die Motion Pardini nimmt Bezug auf die Charta der digitalen Grundrechte der Europäischen Union. Sie wurde von einer Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern im Dezember 2016 zuhanden des Europäischen Parlamentes entworfen. Die in dieser Charta genannten Grundrechte werden aus unserer Sicht von unserer Bundesverfassung bereits weitgehend abgedeckt. Dabei gilt der Grundrechtskatalog in unserer Verfassung ja nicht nur im analogen, sondern auch im digitalen Bereich. Ich glaube, es ist wichtig, dass man das einmal festhält. Deshalb braucht es aber nicht unbedingt neue Ziele oder Grundrechte, die dort festgelegt werden. Vielmehr ist es aus unserer Sicht nötig, dass diese Grundrechte in einer Art und Weise umgesetzt werden, die eben auch der digitalen Entwicklung Rechnung trägt. Wir müssen also nicht die Bundesverfassung erweitern, sondern wir müssen das, was in der Verfassung bereits an Grundrechten steht, im Rahmen der Digitalisierung auch tatsächlich umsetzen.
Die Strategie Digitale Schweiz, die der Bundesrat verabschiedet hat, enthält eine breite Auslegeordnung zum Gesetzgebungsbedarf. Als wichtiges Beispiel möchte ich Ihnen den Entwurf zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes nennen. Der Bundesrat hat ja diesen Entwurf im September 2017 verabschiedet. Er ist jetzt im Parlament hängig und wird von Ihrer Kommission beraten. Es gibt zahlreiche Punkte dieser Gesetzesvorlage, die in eine ähnliche Richtung gehen wie die erwähnte Charta der digitalen Grundrechte.
Ich weiss, dass Ihre Kommission auch zusätzliche Überlegungen in Bezug auf die informationelle Selbstbestimmung diskutiert. Wir sind selbstverständlich gerne bereit, im Rahmen dieser Gesetzgebung allenfalls auch zusätzliche Punkte anzuschauen. Ich hoffe einfach, dass ich damit aufzeigen konnte, dass es eben nicht ein Sich-Abwenden von den Herausforderungen ist, wenn Sie diese Motion ablehnen - der Bundesrat empfiehlt Ihnen das -, sondern wir sind der Meinung, dass wir eigentlich mit der Strategie Digitale Schweiz und diesem Dialog im Wesentlichen die Instrumente aufgegleist haben, die wir brauchen. Jetzt müssen wir die Arbeit machen, und das tun wir gerne auch zusammen mit Ihnen.