Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-20
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-20
Wortprotokoll
Die Motionärin will den Bundesrat beauftragen, einen Bericht über seine Verhandlungen mit der Europäischen Union in Bezug auf die Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung vorzulegen.
Nach der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 hat der Bundesrat umgehend mit den Arbeiten zur Umsetzung dieses neuen Verfassungsartikels begonnen. Fünf Monate nach Annahme der Initiative hat die Schweiz bei der Europäischen Union bereits ein Begehren auf Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens eingereicht. Es ist im Personenfreizügigkeitsabkommen vorgesehen, dass ein solches Begehren eingereicht werden kann. Die damalige Aussenbeauftragte der EU hat der Schweiz Ende Juli 2014 mitgeteilt, dass die EU dem Schweizer Begehren nicht zustimmt und dem Gesuch um Verhandlungsaufnahme nicht entsprechen wird. Beide Schreiben sind übrigens im Internet publiziert worden, Sie können dort alles im Detail nachlesen.
Trotz dieser negativen Antwort der Europäischen Union hat der Bundesrat im Herbst 2014, also noch im gleichen Jahr, entschieden, Verhandlungen aufzunehmen. Er hat im Februar 2015 ein Verhandlungsmandat verabschiedet, wie man das immer macht, wenn man eben Verhandlungen aufnehmen will. Am 2. Februar 2015 habe ich mich mit dem EU-Kommissionspräsidenten, mit Herrn Juncker, auf Konsultationen verständigt. Diese hatten das Ziel zu eruieren, ob es einen Weg gibt, den Verfassungsauftrag von Artikel 121a umzusetzen, unter gleichzeitiger Sicherung des bilateralen Wegs. Diese Volksinitiative hat ja nicht die Kündigung verlangt, sondern sie hat Verhandlungen verlangt. Vom Februar 2015 bis September 2016 haben insgesamt fünfzehn - fünfzehn! - solche Konsultationsrunden mit der EU stattgefunden.
Warum haben keine Verhandlungen stattgefunden? Weil die EU zu keinem Zeitpunkt ein Verhandlungsmandat verabschiedet hat. Dann kann man nicht verhandeln, wenn eine Partei kein Verhandlungsmandat hat. Man kann aber miteinander sprechen, man kann gemeinsam Lösungen suchen. Das haben wir Konsultationen genannt. Aber wie gesagt, für Verhandlungen braucht es zwei am Tisch, das ist immer so. Auch wenn Sie Verträge abschliessen, brauchen Sie zwei. [PAGE 1505] Wir haben ja keine Zwangsehen und auch keine Zwangsverträge und keine Zwangsverhandlungen.
Ziel dieser Konsultationen war, mittels einer gemeinsamen Auslegung der Schutzklausel - es ist eine Schutzklausel, die im Freizügigkeitsabkommen bereits besteht - eine einvernehmliche Lösung zu finden. Nach der Abstimmung über den Brexit in Grossbritannien wurde dann aber rasch klar, dass eine solche Anpassung des Abkommens in näherer Zukunft nicht möglich ist, und im Dezember 2016 hat das Parlament schliesslich ein Gesetz zur Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung verabschiedet, was nicht im Widerspruch zur Personenfreizügigkeit steht, weil die Initiative auch keine Kündigung dieses Abkommens verlangt hat und folglich im Rahmen des bestehenden Abkommens umgesetzt werden kann.
Eine Kündigung war damals nicht auf dem Tisch und wurde nicht verlangt. Jetzt gibt es eine Kündigungs-Initiative, die neue Initiative der SVP, die bereits eingereicht wurde. Sie verlangt explizit die Kündigung der Personenfreizügigkeit. Ich glaube, das ist auch das richtige Vorgehen. Dann werden zuerst Sie sich dazu äussern können, dann kann die Bevölkerung entscheiden, ob sie dieses Abkommen und damit auch den bilateralen Weg nicht mehr weiterführen will. Gegen das Gesetz, das Sie im Dezember 2016 verabschiedet haben, wurde kein Referendum ergriffen. Das ist ja eine Möglichkeit, die in unserem direktdemokratischen System offensteht. Es wurde kein Referendum ergriffen, womit man dann davon ausgeht, dass man mit dieser Umsetzung zufrieden ist, respektive man wollte die Möglichkeit, dass sich die Bevölkerung noch einmal zur Umsetzung Ihrer Arbeit äussern kann, der Bevölkerung offenbar nicht geben oder hielt das auch nicht für nötig.
Der Bundesrat hat laufend und transparent über diesen ganzen Prozess informiert. Ein Bericht wäre allenfalls Beschäftigung für die Verwaltung, aber einen Mehrwert gibt es nicht, er würde auch nicht zu neuen Erkenntnissen führen. Wir wollen ja nicht die Verwaltung beschäftigen, sondern arbeiten.
Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.