Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-20
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-20
Wortprotokoll
Der Motionär möchte, dass ausländische Absolventinnen und Absolventen von Schweizer Hochschulen aus Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel einfach und unbürokratisch in der Schweiz bleiben und hier arbeiten können. Er möchte deshalb, dass der Bundesrat diese Personen nicht mehr den Kontingenten anrechnet.
Es ist für den Bundesrat klar, dass ausländische Absolventinnen und Absolventen von Schweizer Hochschulen wichtige Fachkräfte für unseren einheimischen Arbeitsmarkt sind. Es ist auch so, dass ein grosser Teil der ausländischen Studierenden nach dem Abschluss ohne Weiteres in der Schweiz arbeiten kann: Alle, die im Rahmen der Personenfreizügigkeit, also faktisch aus dem EU-Raum, in die Schweiz kommen, haben einen offenen Zugang zum Arbeitsmarkt - zumindest solange die SVP-Initiative zur Kündigung dieses Abkommens noch nicht durchgekommen ist. Denn dann hätten sie diese Möglichkeit natürlich auch nicht mehr, dann müsste man auch für sie über Kontingente feilschen. Alle, die aus dem EU-Raum kommen und hier studieren, können sich problemlos auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt bewegen und eine Stelle antreten.
Die Drittstaatenangehörigen - das wissen Sie - regeln wir hingegen über Kontingente. Es ist Ihr Wunsch, dass wir Drittstaatenangehörige mit Kontingenten regeln und das auch beschränken. Wir steuern die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt mit diesen Kontingenten, und der Bundesrat sieht zurzeit keinen Anlass, dort zusätzliche Ausnahmen zu schaffen. Es ist für den Bundesrat immer ein bisschen speziell: In der ersten Hälfte des Morgens - ich übertreibe jetzt ein bisschen - sprechen Sie über die Einschränkung der Zuwanderung, sagen, es würden zu viele kommen, und in der zweiten Hälfte des Vormittags haben wir Vorstösse dazu, wie man mehr Leute reinlassen könnte. Ich habe noch mehr Vorstösse bei mir, die fragen, wie man die Grenzen öffnen und die Leute hereinholen kann, damit sie bei uns bleiben können. Das ist für den Bundesrat immer ein bisschen schwierig, um nicht zu sagen schizophren. Aber wir bewältigen das.
Drittstaatenangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss haben bereits heute - das möchte ich schon noch festhalten - einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt. Bei dieser Personenkategorie - das haben Sie so entschieden, und ich glaube, das war auch eine gute Idee - kommt der Inländervorrang nicht zur Anwendung, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem Wert oder wirtschaftlichem Interesse ist, und das ist häufig gerade im Mint-Bereich so. Sie haben entschieden, dass da der Inländervorrang nicht gilt und der Arbeitgeber nicht zuerst schauen muss, ob es in der Schweiz die entsprechenden Fachkräfte gibt.
Das Staatssekretariat für Migration bewilligt jährlich etwa 150 bis 200 Anträge mit solchen Arbeitsersuchen im Rahmen der bewilligten Kontingente. Sie sehen, die Zulassung für Fachleute aus Europa ist kein Problem, solange wir die Personenfreizügigkeit haben. Für Drittstaatenangehörige gilt der Inländervorrang nicht, wenn sie aus diesen speziellen Berufen kommen. Das betrifft vor allem den Mint-Bereich. Es wird heute schon ziemlich viel bewilligt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass, wenn Sie jetzt zusätzlich noch die Schleusen öffnen würden, Sie dann eigentlich nicht das täten, was die Bevölkerung immer wieder signalisiert und was auch politisch intensiv diskutiert wird.
Wir bitten Sie, diese Motion abzulehnen.