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Hösli Werner · Ständerat · 2018-09-20

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-20

Wortprotokoll

Ich kann die vom Kommissionssprecher gemachten Ausführungen bestätigen. Die Position der Minderheit enthält den in der Kommission ohne Gegenstimme angenommenen Zusatz, was die Einführung des marktnahen Strommarktmodelles betrifft. Darüber stimmen wir dann aber separat ab.

Die Minderheit möchte explizit nicht heute schon festlegen, ob der Wasserzins zukünftig aus einem variablen und einem flexiblen Teil bestehen soll. Wir haben es bei der bisherigen Beratung dieser Botschaft zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes schon mehrfach gehört: Die zukünftige Entwicklung bei der Stromproduktion, dem EU-Stromabkommen und der gänzlichen Strommarktöffnung ist identisch mit den Prognosen der Muotathaler Wetterschmöcker - alles ist möglich, nichts ist fix. Und so haben sich die kantonalen Energiedirektoren zur Botschaft des Bundesrates in dieser Frage wie folgt geäussert: Grundsätzlich sei die Stärkung der einheimischen Wasserkraft sowohl für die Eignerkantone als auch für die Standortkantone von zentraler Bedeutung. Man setze sich bei der EnDK für eine nachhaltige Lösung ein, welche der Bedeutung der Wasserkraft Rechnung trage und fair abgegolten werde, wörtlich: "Die Überlegungen des Bundesrates zur langfristigen Weiterentwicklung des Wasserzinses in der Botschaft haben wir zur Kenntnis genommen. Eine Beurteilung der schematisch umschriebenen Flexibilisierungsmöglichkeiten scheint uns zu diesem Zeitpunkt aber verfrüht." Der Bundesrat kommt in Abwägung aller Parameter doch auch zum Schluss, keine Regelung für einen variablen und einen flexiblen Wasserzinsanteil nach Ablauf dieser Fünfjahresfrist vorzugeben. Er lässt sich somit aufgrund der unvorhersehbaren Entwicklungen sämtliche Optionen offen. Das ist weise. Die Einführung des marktnahen Strommarktmodelles wird alsdann den zukünftigen Weg gestützt auf die Energiestrategie vorgeben.

Sollte es wider Erwarten nicht gelingen, das Strommarktmodell in den nächsten fünf Jahren zu entwickeln, würde sich die jetzige Lösung, ohne dass eine neue Vorlage erarbeitet werden muss, jeweils jährlich erneuern. Das ist nicht nur effizient und unbürokratisch, sondern auch kongruent und in sich stimmig.

Wir haben uns heute aufgrund der momentan sehr labilen Verhältnisse und in Abwägung einer fairen Abgeltung des Rohstoffs Wasser richtigerweise entschieden, nicht einen tieferen Wasserzins festzulegen. Sollte es uns in den kommenden Jahren nicht gelingen, dieses Strommarktmodell zu definieren, ist ein gleichbleibender Wasserzins die einzig logische Folge. Der Antrag der Kommissionsmehrheit will aus dem heute dichten Nebel heraus eine Richtungsvorgabe machen, welche uns in noch unwegsameres Gelände führen könnte und uns dann zwingt, diesen Weg weiterzugehen. Warten wir doch ab, bis sich der Nebel verzieht und wir bessere Sicht haben. Ein Zitat lautet: "Geduld ist das Einzige, was man verlieren kann, ohne es zu besitzen." Behalten wir also die Geduld, bis wir den Überblick haben. Das bringt uns sicher ans Ziel.

Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.