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Egloff Hans · Nationalrat · 2018-09-20

Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-20

Wortprotokoll

Ich weise auf meine Interessenbindung hin: Ich bin Präsident des Hauseigentümerverbandes Schweiz.

Die parlamentarische Initiative Sommaruga Carlo "Schutz der älteren Menschen in der Schweiz vor missbräuchlichen Mietkündigungen" will die Vermieterrechte einschränken. Ein Mietvertrag mit älteren Menschen soll nur noch gekündigt werden können, wenn der Vermieter für die Kündigung einen wichtigen Grund nachweist und zudem dem Mieter eine Lösung für eine neue Wohngelegenheit in unmittelbarer Nähe und zu ähnlichen Mietbedingungen vorschlagen kann.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt Ihnen mehrheitlich die Ablehnung dieser Initiative. Der Mieterschutz bei Kündigungen ist bereits heute gut ausgebaut. So muss jede Kündigung des Vermieters mit dem amtlichen Formular erfolgen. Aus dem Formular ist ersichtlich, dass die Kündigung bei der Schlichtungsbehörde kostenlos angefochten werden kann. Im Anfechtungsverfahren wird geprüft, ob die Kündigung gegen Treu und Glauben verstösst und somit ungültig ist. Wenn der Vermieter im Verfahren keinerlei sachlichen Grund dartun kann, wird die Kündigung als missbräuchlich aufgehoben. Selbst wenn eine Kündigung als gültig erachtet wird, prüft die Schlichtungsbehörde noch eine Erstreckung des Mietverhältnisses. Eine solche kann bei Wohnräumen bis zu vier Jahre über den Kündigungstermin hinaus betragen. Das Schlichtungsverfahren ist für die Parteien kostenlos. Gemäss Erhebungen erfolgen über 90 Prozent aller Kündigungen durch den Mieter. Kündigungen durch die Vermieter stellen bereits heute die absolute Ausnahme dar. Dies scheint mir in diesem Zusammenhang sehr wichtig zu wissen.

Die Beschränkung der Kündigung auf den Nachweis eines wichtigen Grundes hätte gravierende Auswirkungen für die Vermieter. Wichtige Gründe stützen sich auf ausserordentliche Umstände, die sich nur sehr schwer beweisen lassen. Kündigungen des Vermieters wären, von ganz wenigen Ausnahmefällen abgesehen, praktisch ausgeschlossen. Die zusätzliche Forderung, dass Vermieter einen Mietvertrag nur kündigen können, wenn sie dem älteren Menschen eine Ersatzwohnung in unmittelbarer Nähe und zu ähnlichen Mietbedingungen anbieten können, führt faktisch zu einem Kündigungsverbot.

Die meisten Vermieter sind Privatpersonen und verfügen über keine eigenen Wohnungen in unmittelbarer Nähe. Über Wohnungen von Dritten können sie nicht verfügen und sie somit dem Mieter nicht zu ähnlichen Bedingungen anbieten. Ältere Menschen erhielten damit faktisch einen ewigen Mietanspruch. Die Durchführung grösserer Sanierungen von Mietliegenschaften ist gemeinhin in bewohnten Liegenschaften wirtschaftlich und praktisch verhältnismässig. Wenn auch nur eine einzige Mietwohnung im Gebäude von einem älteren Mieter bewohnt ist, wären aber solche Sanierungen nicht mehr realisierbar.

Damit würden ältere Menschen, die beispielsweise nach dem Verkauf ihres Hauses eine Mietwohnung suchen, künftig stigmatisiert. Dieser zusätzliche Kündigungsschutz führte sicher sogar zu einer Schlechterstellung älterer Menschen: Welcher Vermieter möchte ihnen seine Wohnung im Wissen darum vermieten, dass er den Mietvertrag praktisch nie mehr wird beenden können?

Ich wiederhole den Antrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates: Mit 15 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen beantragt Ihnen die Kommission, die parlamentarische Initiative Sommaruga Carlo nicht zu unterstützen.