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Tuena Mauro · Nationalrat · 2018-09-20

Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-20

Wortprotokoll

Am 7. März 2018 reichte Frau Leutenegger Oberholzer diese parlamentarische Initiative mit dem Titel "Mit der Lohntransparenz zur Lohngleichheit" ein. Den Inhalt und die Forderung des Vorstosses hat die Initiantin vorhin detailliert ausgeführt. Am 16. August dieses Jahres hat die Fachkommission dieses Rates die vorliegende parlamentarische Initiative beraten. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur empfiehlt Ihnen mit 18 zu 7 Stimmen ohne Enthaltung, dieser Initiative keine Folge zu geben.

Dies aus folgenden Gründen: Die Zielsetzung dieses Ansinnens entspricht einer jederzeit öffentlichen und [PAGE 1519] vollkommenen Lohnkontrolle, da ja sämtliche Löhne, also auch individuelle Löhne, offengelegt werden sollen. Eine solche öffentliche Lohntransparenz wäre ein massiver Eingriff in die Arbeitsvertragsfreiheit. Die Vertragsfreiheit ist ein verfassungsmässig garantiertes Recht. Der Arbeitsvertrag wird zwischen der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin abgeschlossen und nicht etwa mit der Politik.

Die Löhne, weitere Entgelte wie etwa Vergünstigungen, Spesen, Entschädigungen usw. sind Teil des Arbeitsvertragsgeheimnisses. In Bezug auf die Löhne gibt es natürlich Differenzen. Das hat insbesondere mit Verhandlungsgeschick, aber auch mit der persönlichen Leistung zu tun. Unser liberales Arbeitsrecht ist ein wesentlicher Teil des schweizerischen Erfolgsmodells.

Löhne zu vergleichen gestaltet sich in der Praxis sehr schwierig. So spielen etwa Ausbildung, Unterbrüche in der Laufbahn, Berufserfahrung usw. eine grosse Rolle. Eine flächendeckende, gesamtschweizerische soziale Gleichheit bei Löhnen kann aus der Sicht der Kommissionsmehrheit nicht hergestellt werden.

Einzelne Mitglieder der Mehrheit der WBK haben durchaus Sympathien für das Ansinnen. Sie lehnen es aber heute trotzdem ab. Die Räte werden, Sie wissen das selbstverständlich, am kommenden Montag im Rahmen der Revision des Gleichstellungsgesetzes intensiv über Lohngleichheit der Geschlechter diskutieren.

Die Mehrheit der Fachkommission Ihres Rates nimmt zur Kenntnis, dass es nichterklärbare geschlechterbedingte Lohnunterschiede gibt. Der Prozentsatz nimmt aber stetig ab. Die Firmen in unserem Land haben ein ureigenes Interesse daran, korrekt zu handeln. Zwei Drittel der Schweizer Arbeitnehmer würden sich nicht bei Unternehmen bewerben, welche gezielt Lohndiskriminierung betreiben. Eine Lohngleichheitsanalyse im Rahmen des Lohngleichheitsdialogs hat bei fünfzig Grossfirmen in der Schweiz gezeigt, dass in keinem Fall eine Lohndiskriminierung festzustellen war.

Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen Ihre Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

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