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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-24

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-24

Wortprotokoll

Die Bundesverfassung legt fest, dass die Gesetzgebung über die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern sowie die Gewährung von Asyl Bundessache ist. Der Bund gewährleistet die einheitliche Anwendung des Bundesrechts, und die Kantone vollziehen diese Bestimmungen. Das Ausländergesetz legt fest, dass Ausländerinnen und Ausländer in der Regel einen Ausweis erhalten, wenn die entsprechenden Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Gemeinden oder die Kantone haben keine Kompetenz, den Aufenthalt von Sans-Papiers nach eigenen Bestimmungen mit einem Ausweis verbindlich zu regeln.