Lexipedia

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2018-09-24

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-24

Wortprotokoll

Die Einführung eines fakultativen Finanzreferendums auf Bundesebene ist keine neue Fragestellung. Sie hat das Parlament schon mehrmals beschäftigt. Zu verweisen ist insbesondere auch auf Vorstösse im Nationalrat. Es gab zum Beispiel eine parlamentarische Initiative aus dem Jahr 2003. Da wurde dann auch die zweite Phase eingeleitet. 2007 wurde eine Vorlage für die Einführung eines Finanzreferendums in die Vernehmlassung gegeben. Es gab dann aber sehr kritische Rückmeldungen. Aufgrund dieser Vernehmlassungsantworten beantragte die SPK-NR, auf das Vorhaben zu verzichten, und der Rat beschloss dann 2008 die Abschreibung. Ende 2013 - dies im Sinne eines historischen Rückblicks - sprach sich dann wiederum der Nationalrat gegen die Einführung eines Finanzreferendums aus. Diese Linie wurde von der SPK-NR auch in der neuesten Zeit bestätigt. Sie hat an ihrer Sitzung im Juni dieses Jahres zwei parlamentarische Initiativen abgelehnt, welche die Einführung eines Finanzreferendums forderten. Dies als Übersicht und zur Begründung der Aussage, dass sich das Parlament auf Bundesebene immer wieder mit dieser Frage beschäftigt hat und vermutlich auch regelmässig wieder beschäftigen wird.

Zu unserer Kommission und der vorliegenden Motion Minder 17.4318, "Einführung des eidgenössischen fakultativen Finanzreferendums": Wir haben uns seitens der SPK-SR am 23. August dieses Jahres mit dieser Motion beschäftigt. Wir haben - das sehen Sie in unserem Antrag - mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Entscheidung getroffen, die Motion zur Ablehnung zu empfehlen.

Zu unserer Begründung: Die Mehrheit ist grundsätzlich der Ansicht, dass das Instrument des Finanzreferendums auf Bundesebene anders zu beurteilen ist als auf kantonaler oder auf kommunaler Ebene. Warum?

Erstens ist unseres Erachtens insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Kantone neben dem Finanzreferendum auch die Gesetzesinitiative kennen. Dadurch sind die direktdemokratischen Instrumente mit einer bremsenden Intention einerseits und einer innovativen Wirkung andererseits im Gleichgewicht.

Zweitens: Währenddem auf Kantonsebene und Gemeindeebene zahlreiche Ausgabenbeschlüsse, zum Beispiel für Investitionen im Infrastrukturbereich, zu fassen sind, ist der bundespolitische Entscheidungsprozess doch stark durch die Gesetzgebung gesteuert. Das bedeutet konkret, dass oft bereits im Rahmen der Gesetzgebung entschieden wird, in welchem Ausmass sich der Bund für eine bestimmte Ausgabe auch finanziell engagieren soll. Die zusätzliche Unterstellung derselben Frage sowohl im Gesetzesprozess als auch nachher bei einem möglichen Finanzreferendum ist in unseren Augen eine mögliche Übersteuerung des politischen Prozesses.

Ein dritter Punkt scheint uns aus Sicht der föderalen Kammer, des Ständerates, besonders relevant: Währenddem auf Kantons- oder Gemeindeebene ein grosser Teil der Bürgerinnen und Bürger oft direkt von den dort zu fällenden Ausgabeentscheidungen auch selber betroffen ist, so kann es doch auf Bundesebene sein, dass getätigte Ausgaben nur einer bestimmten Region zugutekommen. Solche Ausgaben sind im Interesse des nationalen Zusammenhaltes durchaus wichtig; würde aber gesamtschweizerisch über sie abgestimmt, so könnte es regionale Investitionen geben, die durch diesen Aspekt gefährdet sind.

Noch ein letzter Punkt: Wenn es um finanzielle Entscheide geht, kann man doch auch erwähnen, dass wir zur Steuerung der Ausgaben und zur Durchsetzung einer diesbezüglichen Disziplin ja heute schon Instrumente wie die Ausgabenbremse oder die Schuldenbremse haben.

Die SGK des Ständerates kommt zum Schluss, dass sie Ihnen die Ablehnung der Motion Minder empfehlen möchte. Wir haben diesen Entscheid mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen gefällt. Es gibt aber eine Minderheit, die sich dafür einsetzt, dass der Motion zuzustimmen sei.