Eder Joachim · Ständerat · 2018-09-24
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-24
Wortprotokoll
Nachdem ich kürzlich vonseiten eines Nationalratsmitglieds der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit als Präsident der SGK unseres Rates dahingehend kritisiert wurde, der Ständerat habe seine drei SGK-Abschreibungsentscheide nicht materiell begründet, hole ich dies heute nach, selbstverständlich in der gebotenen Kürze.
Ich komme zum ersten Vorstoss, der Motion 13.3656, "Datenerhebung über Kapitalbezüge aus der zweiten Säule": Die ersten Ergebnisse der Neurentenstatistik wurden im März [PAGE 733] 2017 auf der Website des Bundesamtes für Statistik veröffentlicht. Die Neurentenstatistik beschreibt, wie viele Personen aus dem Schweizer Vorsorgesystem neu eine Altersrente erhalten oder einen Kapitalbezug tätigen. Die Daten liegen zu den Säulen 1, 2 und 3 vor. Die durchschnittliche Höhe der neuen Renten- bzw. Kapitalbezüge pro Person wird nach Alter und Geschlecht ausgewiesen. Bezüglich Kapitalbezüge aus den Säulen 2 und 3a liegen zusätzliche Informationen darüber vor, inwiefern diese im Rahmen der Pensionierung oder aus anderen Gründen bezogen wurden, z. B. im Zusammenhang mit der Wohneigentumsförderung.
Die SGK Ihres Rates erachtet wie der Bundesrat das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt Ihnen Festhalten an unserem früheren Beschluss, also Abschreibung der Motion.
Zum zweiten Vorstoss, der Motion 12.3816, "Gleichbehandlung der Patientinnen und Patienten beim Zugang zu Medikamenten": Mit der Änderung vom 1. Februar 2017 der Verordnung über die Krankenversicherung hat der Bundesrat die Bestimmungen zur Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall ergänzt. Das Ziel der Anpassungen war, eine einheitliche Beurteilung der Vergütung im Einzelfall sicherzustellen, die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern, Vertrauensärztinnen und -ärzten, Versicherern und Zulassungsinhaberinnen zu verbessern sowie die Beurteilung der Gesuche für Kostengutsprache zu beschleunigen. Die neuen Bestimmungen sind am 1. März 2017 in Kraft getreten.
Die SGK Ihres Rates erachtet wie der Bundesrat das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt Ihnen Festhalten an unserem früheren Beschluss, also Abschreibung der Motion.
Zum dritten Vorstoss, der Motion 10.3195, "Das Dossier Tabak aus den Verhandlungen mit der EU über ein Abkommen im Bereich öffentliche Gesundheit ausschliessen", ist Folgendes festzuhalten: Der Entwurf zu einem Abkommen mit der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Gesundheit wurde im September 2015 weitgehend bereinigt. Die Regulierung von Tabakprodukten in der Schweiz wird durch diesen Text nicht tangiert. Es kann momentan noch nicht gesagt werden, wann das Abkommen unterzeichnet und dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet werden kann.
Die SGK Ihres Rates erachtet wie der Bundesrat das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt Ihnen Festhalten an unserem früheren Beschluss, also Abschreibung der Motion.
Das sind die materiellen Begründungen für unser Festhalten. Ich hoffe, dass sich das Mitglied des Nationalrates jetzt auch zufrieden zeigen kann.