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Stöckli Hans · Ständerat · 2018-09-24

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-24

Wortprotokoll

Der Vorteil dieser Diskussion besteht darin, dass wir nicht anhand eines konkreten Geschäftes über die Referendumsmöglichkeit diskutieren müssen. Es hat mich bei der Vorlage zu Sion 2026 gestört, dass man sektoriell ein bestimmtes Geschäft dem Referendum unterstellen wollte. Hier können wir generell-abstrakt zu dieser Frage Stellung beziehen. Dafür danke ich Herrn Kollega Minder.

Es stellt sich die Frage, ob wir heute weiter in diesem Bereich arbeiten sollten, um die Volksrechte zu erweitern. Ich habe formelle und materielle Gründe gegen diese Motion.

Es wurde bereits von meinen beiden Vorrednern klar ausgeführt, und es wurde auch in der Kommission entsprechend gewürdigt, dass eine solche Erweiterung der direkten Demokratie selbstverständlich nur über eine Änderung der Bundesverfassung vorgenommen werden könnte. Das hat die Vernehmlassung bei der Vorlage aus dem Jahr 2003 ergeben. Die grosse Mehrheit der Kantone - 18 Kantone - war ganz klar gegen das Referendum, hat aber gesagt, wenn man es einführen wollte, müsste man das auf Verfassungsebene tun. Es ergibt sich auch aus Wissenschaft und Lehre, dass die Erweiterung der direktdemokratischen Rechte hier selbstverständlich durch eine Revision der Verfassung vorzunehmen wäre. Entsprechend wurden auch Vorstösse im Nationalrat eingereicht. Der Vorstoss von Kollega Minder möchte das Finanzreferendum lediglich auf Gesetzesstufe einführen. Deshalb ist die Motion schon aus formellen Gründen abzulehnen.

Zu den materiellen Gründen: Es gibt zwei Hauptüberlegungen für die Einführung eines Finanzreferendums. Das ist zum einen die finanzpolitische Seite. Tatsächlich ist, das haben die Erkenntnisse der Wissenschaft ergeben, auf kantonaler und kommunaler Ebene mit der Einführung eines solchen Referendums die Disziplin in der Ausgabenpolitik verändert worden. Ich denke, dass das Parlament und die Regierung in wichtigen Bereichen aufgrund der Möglichkeit eines Referendums zwei-, dreimal Überlegungen anstellen, ob sie einen Ausgabenbeschluss vornehmen wollen. Die Ausgabenbremse - das wurde hier, lieber Kollege Caroni, auch schon gesagt - und die Schuldenbremse haben aber, was die Qualität unserer Abstimmungsvorlagen angeht, auch ähnliche Wirkungen wie das Finanzreferendum. Die Finanzsituation des Bundes zeigt, dass hier doch eine gute Ordnung herrscht.

Zum andern wird ein demokratiepolitisches Argument angeführt. Ich teile die Ansicht meines Vorredners. Wir müssen aufpassen und der Übersteuerung entgegentreten. Wenn wir in einer Gesetzgebung die gesetzliche Grundlage - denn jede Ausgabe braucht eine gesetzliche Grundlage - legen, kann nicht auf der nächsten Stufe über ein Finanzreferendum diese Gesetzesarbeit, die auch dem Referendum untersteht, nochmals infrage gestellt werden.

Die Intervention von Kollege Minder zeigt, dass die Umschreibung des Objektes für das Referendum sehr problematisch ist. Schon heute hat er von sich aus die Bezeichnung der entsprechenden Beschlüsse infrage gestellt und gesagt, dass man den Zahlungsrahmen nicht einbeziehen müsste. Zu Recht würde er nicht einbezogen, denn die Zahlungsrahmen sind ja gar keine Ausgabenbeschlüsse, sondern lediglich Planungsbeschlüsse, die sagen, dass man in Zukunft solche Ausgaben tätigen will. Noch schwieriger wird es dann bei der Frage, ob auch Voranschlagskredite einbezogen werden sollen oder nicht, denn was sind neue Ausgaben?

Die grösste Schwierigkeit, denke ich, würde im Parlament im Kampf um die Entscheidung, ob es gebundene oder nichtgebundene Ausgaben sind, entstehen. Wir haben im Gegensatz zu den Kantonen und Gemeinden ein grosses Handicap, weil wir die Verfassungsgerichtsbarkeit nicht kennen. Diese Fragen würden dann politisch hier im Parlament zu entscheiden sein, ohne dass man sich auf eine klare Praxis beziehen müsste.

Kommt noch, lieber Kollege Caroni, ein für mich entscheidender Unterschied dazu, den die Sprecherin der Kommission bereits angedeutet hat: In einem Kanton oder in einer Gemeinde beziehen sich die Kredite jeweilen sichtbar auf einen Sektor oder haben einen geografischen Bezug. Wenn wir auf Bundesstufe Ausgabenbeschlüsse tätigen, dann sind vielfach einzelne Regionen betroffen. Unsere Aufgabe ist es, das Gesamtwohl der Eidgenossenschaft zu würdigen. Ich weiss aus Abstimmungen, beispielsweise in meinem Kanton: Wenn eine bestimmte Region betroffen ist, legen andere Regionen, periphere Regionen ein anderes Stimmverhalten an den Tag als die direkt betroffene. Wenn wir das auf die Bundesebene übertragen würden, dann würden wir riskieren, dass bestimmte starke Regionen bei entsprechenden Referenden erheblich besser davonkämen als periphere. Dementsprechend ist es die Aufgabe des Parlamentes, das ja auch die Budgethoheit hat, diesen Ausgleich zu schaffen.

Last, but not least: Der Bundesrat hat, gestützt auf den im Jahre 2010 neueingeführten Artikel 28 des Parlamentsgesetzes, selbst eine mögliche Alternative aufgezählt. Er könnte nämlich den Grundsatz- oder Planungsbeschluss, wenn er von grosser Tragweite ist, in einen Bundesbeschluss, der ja dann auch dem fakultativen Referendum unterstehen würde, kleiden. Bevor dieses Instrument ausgetestet und konkretisiert worden ist, ist es, denke ich, nicht nötig, dass wir ihm mit dem Finanzreferendum ein weiteres folgen lassen.

Ich unterstütze die Mehrheit der Kommission.