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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2018-09-24

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-24

Wortprotokoll

Frau Munz, Sie berufen sich auf eine Studie, die zum Schluss kommt, dass am Ende eine Lohndifferenz von 7,4 Prozent besteht. Die Studie wurde von einer Frau gemacht, und sie zieht das Fazit, es sei auf der Basis einer statistischen Analyse nicht möglich, den unerklärten Anteil der Lohndifferenzen, also diese 7,4 Prozent, auf die Sie sich berufen, rein als Lohndiskriminierung zu interpretieren. Der Erfahrungsunterschied der Frauen im Vergleich zu den Männern sei die Erklärung für diese 7,4 Prozent. Wenn Sie also das Fazit dieser Studie zur Kenntnis nehmen, fällt der Vorwurf der Diskriminierung in sich zusammen.