Kutter Philipp · Nationalrat · 2018-09-24
Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2018-09-24
Wortprotokoll
"Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit." Das ist nicht nur meine persönliche Meinung. Dieser Satz steht seit 1981 in unserer Bundesverfassung.
Nach Ansicht der CVP ist es selbstverständlich oder sollte es selbstverständlich sein, dass Frauen und Männer bei Lohnfragen gleichbehandelt werden. Und ja, es ist peinlich, dass wir 37 Jahre später noch immer darüber diskutieren. Es ist auch unverständlich, dass es noch immer unerklärbare Lohnunterschiede gibt. Es ist auch ärgerlich aus volkswirtschaftlicher Sicht. Schliesslich investiert unsere Gesellschaft in die Ausbildung der Mädchen gleich viel wie in die Ausbildung der Buben, und in Zeiten des Fachkräftemangels wird die berufliche Integration der Frauen explizit gefordert.
Jetzt stellt sich die Frage, wer denn eigentlich das Problem lösen muss. Aus Sicht der CVP ist es primär Aufgabe der Unternehmen, dies zu tun, und zwar der privaten wie der öffentlichen. Wir vertrauen auch grundsätzlich darauf, dass die selbstregulierenden Kräfte des Marktes funktionieren. Doch leider, und das meine ich als Vertreter einer bürgerlichen Partei und als Mann durchaus selbstkritisch, dauert diese Selbstregulierung schon sehr lange an, zu lange.
Ich habe grosses Verständnis für all die, die ungeduldig sind und ungeduldiger werden, weil die Lohngleichheit immer noch nicht überall erreicht ist. Auch ich kann es nur schwerlich nachvollziehen und bin der Meinung, wir sollten das Ziel endlich erreichen.
Mit der vorgeschlagenen Änderung des Gleichstellungsgesetzes können wir diese Entwicklung beschleunigen und dafür sorgen, dass Artikel 8 der Bundesverfassung endlich umgesetzt wird. Wir können Firmen dabei behilflich sein, blinde Flecken zu entfernen und unerklärbare Lohnunterschiede zu beseitigen. Die CVP-Fraktion wird daher auf die Vorlage eintreten. In der Detailberatung werden wir dem Beschluss des Ständerates folgen. Er hat die Vorlage des Bundesrates aus unserer Sicht in wesentlichen Punkten verbessert: Er hat das Ausmass des staatlichen Eingriffs reduziert, ohne die positiven Effekte zu gefährden, und er hat eine Erfolgskomponente hinzugefügt. Ich erläutere Ihnen das gerne in einigen Worten:
1. Kann eine Firma in der ersten Lohnanalyse belegen, dass sie die Geschlechter gleichwertig entschädigt, soll sie von der Auflage befreit werden. Wir unterstützen das. Die Aussicht auf Befreiung ist klar ein positiver Anreiz. Firmen werden animiert, Lohngleichheit zu erreichen, und haben sie die Lohngleichheit einmal erreicht, so gehen wir davon aus, dass sie diese auch in Zukunft erreichen werden.
2. Der Ständerat hat den Grenzwert von 50 auf 100 Mitarbeitende angehoben. Wir unterstützen das. Firmen mit 100 Mitarbeitenden oder mehr verfügen in der Regel über Strukturen, mit denen eine solche Lohnanalyse verkraftbar ist. Vergleiche sind zudem aussagekräftiger als in kleineren Firmen, und bei einer Mitarbeiterzahl von mindestens 100 ist das Verhältnis zwischen der Anzahl betroffener Firmen und der Anzahl erfasster Mitarbeitender in unserem Land besonders günstig.
3. Schliesslich beinhaltet der Beschluss des Ständerates eine Sunset-Regelung. Das heisst, die Änderung tritt nach zwölf Jahren ausser Kraft. Damit geben wir zu erkennen, dass wir der Meinung sind, dass das Ziel erreicht werden kann, und dass wir das unseren Unternehmen auch zutrauen.
Insgesamt sehen wir die Lohnanalysen als befristete Intervention, mit der wir dem Anliegen den entscheidenden Schub verleihen können. In der Medizin würde man sagen, die gesetzlichen Eingriffe sind minimalinvasiv.
Ich bin zuversichtlich, dass uns diese Gesetzesänderung dem Ziel der Lohngleichheit den entscheidenden Schritt näher bringt. Für den Erfolg der Lohnanalysen ist es allerdings wichtig, dass faire Kriterien beigezogen werden. Genau hinschauen muss man, es ist schon verschiedentlich darauf hingewiesen worden, beim Kriterium Erfahrung. Ich bin der Meinung, dass eine Auszeit wegen Mutterschaft kein Grund sein darf, um eine Mitarbeiterin beim Kriterium Erfahrung generell schlechter zu bewerten. Sonst müsste man die militärbedingten Absenzen der Mitarbeitenden auch entsprechend einbeziehen, und das geschieht, soviel ich weiss, nicht.
Ich ersuche Sie also im Namen der CVP-Fraktion, fair zu spielen und einzutreten. [PAGE 1552]