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AB 235588

Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-24

Wortprotokoll

Namens der FDP-Liberalen Fraktion beantrage ich Ihnen, die Anträge der beiden Minderheiten Reynard abzulehnen und jene der Minderheiten III (Bigler), IV und V (Pieren) anzunehmen.

Ich habe bereits bei der Begründung meines eigenen Minderheitsantrages darauf hingewiesen: In der Praxis gibt es Vollzugsprobleme, die gelöst werden müssen. Es macht keinen Sinn, dass man, wie die Minderheit II, mit einer Limite von 50 Mitarbeitenden negiert, dass in Kleinstbetrieben die Funktionen völlig unterschiedlich und nicht vergleichbar sind, womit die Analyse an unüberwindbare Grenzen stösst.

Den Antrag der Minderheit III habe ich begründet. Die Minderheiten IV und V weisen auf Probleme hin, die eben auch geklärt werden müssen, respektive es braucht eine Präzisierung: Sprechen wir von Vollzeitstellen? Namentlich auch das Problem der Lernenden ist zu erfassen. Ich darf Sie daran erinnern: Lernende sind über den GAV erfasst, die Löhne sind über den GAV festgeschrieben und können entsprechend gar keine Diskriminierung darstellen.

Der Minderheitsantrag Reynard zu Artikel 13a Absatz 3 zeigt letztlich die Motivation des Herrn Kollegen, indem er hier die Unternehmen eigentlich nicht von der Analyse befreien will. Damit dokumentiert er seine eigenen ideologischen Zielsetzungen. Wenn ein Betrieb eine Analyse machen muss und man feststellt, dass es keine Diskriminierung gibt, ist es ja nicht nachvollziehbar, weshalb man diesen Betrieb immer wieder der Analyse unterstellt. Der Ständerat hingegen fordert: Hat die Analyse einmal erbracht, dass keine Diskriminierung vorliegt, ist es sinnvoll, mit Regulierungstätigkeiten und Regulierungskosten aufzuhören.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Anträge der beiden Minderheiten Reynard abzulehnen und jenen der Minderheiten III (Bigler) und IV und V (Pieren) zuzustimmen.