AB 235755
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2018-09-25
Wortprotokoll
Diesmal stehe ich im Einklang mit dem Bundesrat, das ist natürlich für den Bundesrat schon vorteilhaft; der Bundesrat kann nur gewinnen. (Heiterkeit)
Ihre Aussenpolitische Kommission hat die vier Geschäfte in einem Zug am vergangenen 3. September behandelt. Oder besser gesagt: Sie hat die Motion 16.3332, die im Nationalrat mit 140 zu 35 Stimmen angenommen wurde, und die zwei Standesinitiativen 18.303 und 17.317 behandelt. Sie ist zum Schluss gekommen, dass es richtig ist, gewisse Sorgen, die diese Vorstösse auf das Tapet bringen, ernst zu nehmen, dass aber die Lösung, die mit den drei Vorstössen - den zwei Standesinitiativen und der Motion 16.3332 - [PAGE 755] vorgeschlagen wird, untauglich ist oder zu unerwünschten Folgen führen würde, die in der Güterabwägung nicht mehr mit dem Ziel unserer gemeinsamen Wirtschaftspolitik vereinbar wären.
Ich versuche zu erklären, was hinter den Überlegungen unserer Kommission steht, die eben nur das erste Geschäft, die eigene Motion 18.3717, zur Annahme und alle drei anderen Vorstösse zur Ablehnung empfiehlt. Wie gesagt, es ist ein schwieriges Geschäft, weil viele Emotionen hochkommen. Es hat sich eine breite Koalition gebildet, in welcher im gleichen Zug einerseits sehr materielle Interessen vertreten werden, also ein bisschen Protektionismus für unsere Landwirtschaft, für unser Rapsöl oder die Ölsaatenproduktion, und andererseits ganz ideelle Sorgen der Art, man möge den Regenwald in Indonesien und Malaysia retten, man möge die Menschenrechte unterstützen, oder man möge sogar eine gesundheitspolitische Massnahme treffen.
Dass diese Sorgen existieren, beweist die Kommissionsmotion. Sie verlangt vom Bundesrat, dass in den Verhandlungen mit Indonesien und Malaysia eben keine Konzessionen bezüglich Palmöl zu gewähren sind. Man muss eine Politik verfolgen, die unseren Zielen treu bleibt. Das sind einerseits die Ziele der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes, der[NB]Erhaltung der Arbeitsplätze in diesem Land, der Möglichkeiten für den Aussenhandel, der für uns eine Priorität bleibt - wir wissen, wie die Schweiz vom Aussenhandel abhängig ist -, und andererseits geht es natürlich auch um den Schutz der Inlandproduktion, die unsere Landwirtschaft interessiert, und der Werte, die erwähnt worden sind, was mittels Erarbeitung, sagen wir einmal, von internationalen Standards zu erreichen ist.
Ich werde die zwei Hauptsorgen separat behandeln - zuerst das, was die Umweltsorgen betrifft, oder sagen wir besser: die Sorgen betreffend die Rodung des Waldes in den zwei genannten Ländern, mit denen wir zurzeit Freihandelsabkommen verhandeln.
Eine erste Bemerkung: Wir importieren einen Anteil von 0,3 Promille des Weltkonsums von Palmöl, davon stammen 60 Prozent aus den zwei erwähnten Ländern, die unter die Motionen fallen würden, Indonesien und Malaysia. 40 Prozent des importierten Palmöls stammen aber aus anderen Ländern - aus Drittweltländern - und können sowieso bereits jetzt zollfrei importiert werden. Der Import hat unsere Eigenproduktion noch nie gefährdet. Die Schweiz braucht für ihre Nahrungsmittelindustrie solche Öle, aber produziert selber zu wenig davon. Unsere Landwirtschaft deckt einen Drittel des Verbrauchs in der Schweiz. Zwei Drittel werden importiert. Notabene verläuft die Entwicklung ganz im Sinne unseres Anliegens, insofern als die Inlandproduktion leicht steigend ist, hingegen der Import, insbesondere der Import von Palmöl, bereits rückläufig ist. Das hat mit Zolltarifen für Malaysia und Indonesien anscheinend wenig zu tun, weil es, wie gesagt, genügend Produktion aus Drittweltländern gibt, die sowieso nicht verzollt wird und die eben 40 Prozent unseres Imports ausmacht.
Der Einfluss, den wir mit einer Massnahme, mit einer Sperrung des Imports haben können, ist minim, weniger als minim: Er ist homöopathisch, was die zwei genannten Länder und deren Regenwald betrifft.
Eine zweite Bemerkung: 40 Prozent des importierten Palmöls werden in der Schweiz veredelt, verarbeitet und wieder exportiert. Das sind Nestlé, Kambly und weitere Firmen, die natürlich Nahrungsmittel exportieren und in der Schweiz diese Palmölveredelung betreiben. Würden wir den Import sperren, würde die interne Produktion nicht genügen, um diese Bedürfnisse zu decken. Was sollen diese Firmen dann anderes tun, als diese Arbeiten im Ausland ausführen zu lassen? Die Arbeitsplätze in diesem Lande und der Wirtschaftsstandort Schweiz sind ein weiterer Punkt gegen diese Motion.
Wir sind zurzeit auf der Zielgeraden, was die Verhandlungen eines Freihandelsabkommens mit Indonesien betrifft. Wir sind an der Arbeit, was ein solches Abkommen mit Malaysia betrifft. Diese zwei Länder zusammen machen mehr als 300 Millionen Menschen aus, das hat für den Export der Schweiz ohne Zweifel eine Bedeutung. Wenn wir denken, dass wir in anderen Ländern vielleicht gewisse Schwierigkeiten bekommen können, ist es nicht unklug, wenn wir diese Verhandlungen zu Ende führen. Wenn wir aber die Motion 16.3332 oder die Standesinitiativen annehmen, ist es sonnenklar, dass die Verhandlungen mit diesen zwei Ländern unterbrochen werden müssen.
Es ist nicht möglich, mit diesen Ländern, deren Hauptexportprodukt eben Palmöl ist, etwas zu verhandeln, indem man den Import verbietet. Das wäre, wie wenn die Schweiz mit einem Land ein Freihandelsabkommen unterzeichnen würde, das vorsieht, dass die Schweiz in dieses Land weder Uhren noch Schokolade, noch andere Nahrungsmittel, Käse oder Pharmaprodukte exportieren dürfte. Die Summe der Prozentsätze dieser Industrien und Exportgüter am Bruttoinlandprodukt entspricht etwa dem, was Palmöl für Malaysia und Indonesien bedeutet.
Wir können also nicht denken - das wurde in den Kommissionsdebatten und in den Diskussionen mit der Verwaltung und mit den Schweizer Unterhändlern, die mit diesen Ländern verhandeln, klar zum Ausdruck gebracht -, dass wir die Motionen ohne Folge annehmen können: Dann werden die Verhandlungen mit diesen zwei Ländern abgebrochen. Da gibt es kein Pardon, und das ist auch verständlich.
Mit der Kommissionsmotion haben wir versucht, einen anderen Weg zu verfolgen. Wir sagen zwar dem Bundesrat, dass er weiterhin mit diesen Ländern ein Freihandelsabkommen verhandeln darf, aber keine Konzession anbieten soll, die den heimischen Ölsaatenmarkt gefährden könnte. Er soll also stufenweise vorgehen. Es gibt keine volle Zoll-Liberalisierung von heute auf morgen für die gesamten Importe, das muss stufenweise geregelt werden. Wir spüren im Moment keinen Druck auf die inländische Produktion. Sollte sie aber in Gefahr geraten, muss die Möglichkeit gegeben sein, diese Regelung auch rückgängig zu machen. Wir verlangen vom Bundesrat, dass er im Abkommen Bestimmungen vorsieht, die einen Beitrag zur Nachhaltigkeit von Produktion und Handel mit Palmöl leisten, und dass er sich an der Erarbeitung von internationalen Standards beteiligt.
Damit ist klar gesagt - ich komme wieder auf das erste Thema zurück -, dass wir den Regenwald wahrscheinlich nicht retten, wenn wir 0,0001 Prozent nicht mehr importieren, weil wir das verboten haben. Wenn sich hingegen die Schweiz, die in vielen Ländern als Modell angesehen wird, weiterhin oder vermehrt in den internationalen Diskussionen für die Erarbeitung anerkannter Standards engagiert, erzielt sie auch bei diesen zwei Ländern eine grössere Wirkung, was die Kriterien und Standards ihrer Produktion betrifft. Hier geht es um Umwelt- wie auch um Menschenrechtskriterien, die in dieser Debatte bereits ein paarmal erwähnt wurden.
Schlussendlich schlägt Ihre Kommission vor, die Kommissionsmotion zu unterstützen. Wir sind froh, dass der Bundesrat diese Motion auch unterstützt: damit gewisse Standards gesetzt werden; damit die Inlandproduktion weiterhin geschützt wird, denn die Liberalisierung kann nur mit stufenweisen Massnahmen erfolgen; und damit weiterhin internationale Standards erarbeitet werden.
Wir ersuchen Sie, die Kommissionsmotion 18.3717 anzunehmen und die drei anderen Vorstösse abzulehnen.