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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2018-09-25

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-25

Wortprotokoll

Ich möchte Sie auch bitten, der Motion Abate zuzustimmen. Die Motion nimmt ein Anliegen auf, das für die betroffenen Arbeitnehmenden in den Kantonen Tessin, Neuenburg und Jura wichtig ist. Vielleicht sind es in Zukunft mehr Kantone, die davon betroffen sein werden. Aber auch für das Gewerbe in diesen Kantonen, auch für die Firmen in diesen Kantonen ist es wichtig.

Nachdem ich die Stellungnahme des Bundesrates gelesen habe, muss ich sagen, dass das eine sehr seltsame Stellungnahme Ihrer Leute aus dem WBF ist, die hier abgegeben worden ist. Man sagt, es gehe bei den Mindestlöhnen um sozialpolitische Massnahmen - wie wenn nicht jeder Mindestlohn, egal, ob er gesamtarbeitsvertraglich verankert worden ist oder ob er im Normalarbeitsvertrag verankert ist, auch eine sozialpolitische Komponente hätte! Jeder Mindestlohn hat das automatisch, aber er hat auch noch weitere Funktionen. Er hat ja auch wirtschaftliche Komponenten, hat auch mit die Aufgabe, ein bestimmtes Minimum zu garantieren, und damit auch die Funktion, gleich lange Spiesse für alle in der Branche zu schaffen.

Man merkt der Stellungnahme an, dass dem zuständigen Departement oder den Leuten, die das geschrieben haben, die gesetzlichen Mindestlöhne ein Dorn im Auge sind. Auf nationaler Ebene gibt es keinen Mindestlohn, das ist in einer Volksabstimmung so entschieden worden. Aber verschiedene Kantone haben inzwischen Mindestlöhne erlassen.

Diese Argumentation gegen Mindestlöhne führt aber jetzt, bezogen auf diese Motion, in die Irre. Wir haben hier die Problematik der Entsendegesetzgebung. Die Entsendegesetzgebung will ja in einem offenen europäischen Arbeitsmarkt gemäss Personenfreizügigkeitsabkommen verhindern, dass es zu Lohndumping kommt - zu Lohndumping zum Schaden der Arbeitnehmenden, die in der Branche arbeiten, und auch zu Lohndumping zum Schaden des Gewerbes. Genau um das geht es hier.

Wenn es Lohnregelungen gibt, die im allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag verankert sind, ist es nach der Entsendegesetzgebung, nach dem sogenannten Leistungsortsprinzip, vollkommen klar, dass sich auch jene Firmen daran halten müssen, die aus dem Ausland kommen, dass diese nicht tiefere Löhne bezahlen können und dürfen. Wenn Normalarbeitsverträge erlassen werden, ist es ebenso selbstverständlich, dass sich nicht nur das einheimische Gewerbe daran halten muss, sondern dass sich auch Firmen, die aus dem Ausland kommen, daran halten müssen. Wenn es jetzt in Kantonen wie dem Tessin, Neuenburg und dem Jura solche gesamtkantonalen Mindestlöhne gibt, dann ist es doch eine Selbstverständlichkeit, dass sich eben nicht nur die einheimischen Arbeitgeber daran halten müssen, sondern dass sich nach dem Leistungsortsprinzip des Entsendegesetzes auch Firmen, die aus dem EU-Gebiet kommen, daran halten müssen. Sonst hätten diese entsendenden Firmen gegenüber dem einheimischen Gewerbe ja einen Konkurrenzvorteil, und zwar einen unangemessenen, unzulässigen Konkurrenzvorteil, und würden damit die Zielsetzung der Entsendegesetzgebung unterlaufen.

Wir haben hier ein sehr sensibles Thema. Unser eigenständiger, nichtdiskriminierender Lohnschutz ist ein grosses Erfolgsmodell, das wir bewahren müssen. Damit es aber seine Wirkung entfalten kann, müssen auch Lohnregelungen im Sinne jener von Kollege Abate jetzt hier ins Feld geführten ihre Geltung behalten. Wir müssen ja hier nicht in Brüssel fragen und werden auch nicht in Brüssel fragen, ob solche Regelungen Geltung beanspruchen sollen, sondern sie müssen in aller Selbstverständlichkeit gelten, seien es allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge, seien es Normalarbeitsverträge, wie auch solche Mindestlohnregelungen in den Kantonen.

In diesem Sinne muss ich Sie ersuchen, im Interesse der betroffenen Arbeitnehmenden in der Schweiz, gerade in den Grenzkantonen, die davon besonders betroffen sind, aber auch im Interesse des Gewerbes der einheimischen Wirtschaft in diesen Kantonen, der Motion Abate zuzustimmen.