Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2018-09-25
Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2018-09-25
Wortprotokoll
Bei Artikel 13 Buchstabe h geht es, es wurde gesagt, darum, wie informiert werden muss, spätestens ein Jahr nach Abschluss der Überprüfung. Der Mehrheit der Kommission ist klar - die Kommission hat ihren Beschluss mit 13 zu 12 Stimmen gefasst -, dass sicherzustellen ist, dass die Information die Arbeitnehmenden auch erreicht. Aus Sicht der knappen Mehrheit ist das der Fall, wenn das in schriftlicher Form geschieht. Damit herrscht auch Klarheit, wie informiert werden soll. Der Antrag der Minderheit Pieren wurde mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt.
Der Antrag der Minderheit II (Munz) will, dass bei Nichteinhaltung der Lohngleichheit auch Massnahmen aufgezeigt werden müssen. Die Kommission hat diesen Antrag mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt und damit deutlich die Meinung vertreten, dass ein Unternehmen ein Interesse hat, aus eigenem Antrieb zu handeln, sodass eine zusätzliche Bestimmung nicht benötigt wird. Die Ablehnung dieses Minderheitsantrages ist auch ein Zeichen dafür, dass man etwas für die Lohngleichheit tun will, wobei die Wirkung mit möglichst wenig Aufwand erreicht werden soll.
Bei Artikel 13i hat die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen entschieden, dass die Information für Aktionärinnen und Aktionäre von Wichtigkeit sei. Das war im Ständerat übrigens kein Thema. Die Information ist einfach im Anhang der Jahresrechnung zu publizieren, was - mit Verlaub - schlicht keinen Aufwand mit sich bringt. Dem Argument, dass der Aufwand zu gross sei, hat die Kommission nicht zustimmen können. Bleiben Sie deshalb auch hier auf dem Kurs des Ständerates.
Bezüglich der Verschärfung bei Artikel 13j fand keine Diskussion statt. Auch hier stimmen wir dem Beschluss des [PAGE 1575] Ständerates zu, da die Veröffentlichung der Ergebnisse im öffentlich-rechtlichen Sektor unbestritten war.
Die Kommission hat bei Artikel 13k den Antrag der Minderheit Reynard mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt. Wie erwähnt: Zu diesem Punkt fand eine Vernehmlassung statt, er wurde dort heftig kritisiert. Stimmen Sie auch hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu. Es macht keinen Sinn, hier etwas niederschreiben zu wollen, das auf starke Ablehnung gestossen ist. Wir wollen, dass Lohngleichheit immer noch selber gewollt wird. Das ist auch die Haltung der Mehrheit.
Zu Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe g: Es wurde von Frau Bundesrätin Sommaruga ausgeführt, dass es nicht darum geht, dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann neue Aufgaben zuzuordnen. Es ist ein Gesetz, das auf die Eigenverantwortung der Unternehmerinnen und Unternehmer zählt. Es wäre konzeptfremd, hier etwas anderes zu wollen. Es ist ein sanftes Konzept geworden, die Eingriffstiefe durch den Staat ist in dieser Vorlage gering. Das soll nicht verändert werden. Der Antrag der Minderheit Trede wurde in der Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.[GZ]
Bleiben Sie deshalb auch in diesem Block auf Ständeratskurs.