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Pieren Nadja · Nationalrat · 2018-09-25

Pieren Nadja · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-25

Wortprotokoll

In Artikel 17a Absatz 1 geht es darum, dass der Bundesrat festlegt, bis wann die Arbeitgebenden die ersten Lohngleichheitsanalysen durchführen müssen. Meine Minderheit möchte die Ergänzung aufnehmen, dass dies frühestens vier Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes passiert.

Die Unternehmen haben mehrjährige Budgets, und es werden ihnen zum Teil hohe Kosten entstehen. Die HR-Abteilungen müssen sich unter Umständen vorbereiten, weil sie mit diesen Lohngleichheitsanalysen noch nicht vertraut sind. Hinzu kommt, dass die Mitarbeitenden der externen Revisionsstellen Weiterbildungen besuchen müssen. All diese Vorbereitungen brauchen Zeit. Insofern ist es weder realistisch noch wirtschaftsfreundlich, dies sofort umzusetzen und bereits kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes die ersten Lohngleichheitsanalysen durchzuführen.