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AB 236034

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-09-26

Wortprotokoll

Nein, wir haben einen Auftrag, und wir erfüllen den Auftrag bestmöglich. Ich versuche selber abzuwägen. Auf der einen Seite sind die Interessen, die wir als Arbeitgeber haben, die wir als Land haben, wenn es um Beschäftigung und Vollbeschäftigung geht. Auf der anderen Seite versuche ich natürlich auch abzuschätzen und abzuwägen, was an Gefahren von diesen Produkten ausgehen könnte. Das bestimmt dann die entsprechende Zurückhaltung beim Bewilligen.

Nehmen Sie es mir ab - noch einmal, ich kenne die Industrie -: Es kommen viele schon gar nicht mehr, um nach Bewilligungen zu fragen. Das heisst, sie haben die militärische Seite aufgegeben und auf die zivile gewechselt. Das ist gut. Dieser Prozess ist für mich der richtige.

Dann gibt es Firmen, die unsicher sind, ob sie eine Bewilligung bekommen könnten oder nicht. Sie fragen an, und wenn sie merken, dass es ansteht, dann machen sie in einem anderen Land voran, wenn es Konzernkonstrukte sind, und wollen unsere Bewilligung unter Umständen nicht mehr.

Dann gibt es Firmen, die es gewohnt sind, hier ihr Geschäft zu betreiben, die sich bisher nicht mit gesetzlicher Verweigerung zu beschäftigen hatten. Es sind dann diese Firmen, die man in Schwierigkeiten bringt und die entscheiden müssen, ob sie hier weiterfahren oder nicht weiterfahren.

Der langen Rede kurzer Sinn: Das ganze Thema der Verordnungsanpassung wird dadurch ausgelöst, dass uns die Verfassung sagt, dass wir jederzeit eine Grundrüstung für uns sicherstellen müssen. Weil wir das tun müssen bzw. weil wir das tun wollen, müssen wir den Firmen die Möglichkeit geben, dass sie das betriebswirtschaftlich rentabel tun können. Dafür ist der Schweizer Markt aber zu klein, und deshalb muss der Export ermöglicht werden. Das ist die Begründung dafür, dass wir hier überhaupt über diese Verordnungsanpassung diskutieren. [PAGE 1610]

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