AB 236082
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-09-26
Wortprotokoll
Der Vertrag gilt so, wie er geschlossen wurde. Ich kenne ihn nicht im Detail. Ich habe aber gehört, was Sie mir gesagt haben. Wir werden nicht vertragsbrüchig. Wenn es um eine Periode von zwanzig Jahren geht, kann man während dieser zwanzig Jahre auch einmal aus irgendeinem Grund gescheiter werden. Wenn beide Seiten gleichzeitig gescheiter werden und sie dann den Vertrag anpassen, dann hat niemand etwas dagegen.