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von Siebenthal Erich · Nationalrat · 2018-09-26

von Siebenthal Erich · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-26

Wortprotokoll

Was verlangt der Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen? Die Armee soll den Kanton Bern und die Stadt Zürich noch bis Ende 2019 mit maximal 32 Personen beim Schutz ausländischer Vertretungen unterstützen. Ab dann werden nur noch einzelne Armeeangehörige im Botschaftsbereich tätig sein, um die für solche Einsätze nötigen Kompetenzen zu erhalten. Der langjährige Einsatz der Armee endet am 31. Dezember 2019.

Wie die am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Grundlagen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Armee vorsehen, hat der Bundesrat Ende 2017 zur Aufrechterhaltung der Kompetenzen für das Jahr 2018 einen Einsatz von Angehörigen der Armee für den Schutz ausländischer Vertretungen und für Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr beschlossen. Nach dem neuen Gesetz muss die Armee 2019 ihre Präsenz auf das zur Aufrechterhaltung der Kompetenzen notwendige Minimum beschränken. Der Kanton Bern und die Stadt Zürich können nicht schon ab dem 1. Januar 2019 das fehlende militärische Personal durch ziviles Personal ersetzen. Sie haben deshalb für das Jahr 2019 ein Gesuch für einen subsidiären Armee-Einsatz im Assistenzdienst eingereicht.

Der Bundesrat und die Kommission schlagen nun vor, noch für ein zusätzliches Jahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019, bis zu 32 Angehörige der Armee für den Schutz ausländischer Vertretungen einzusetzen. Die Anzahl muss im Laufe des Jahres entsprechend den Rekrutierungen in Bern und Zürich reduziert werden.

Für die Kommission ist diese moderate und zeitlich begrenzte Unterstützung für das Jahr 2019 für den Kanton Bern und die Stadt Zürich nachvollziehbar. Es wurde vorgebracht, dass andere Kantone die nötigen Rekrutierungen vorgenommen hätten. Es wird daher erwartet, dass auch der Kanton Bern und die Stadt Zürich bis Ende 2019 die nötigen Rekrutierungen vornehmen und diese Aufgaben übernehmen werden.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, diesem Bundesbeschluss zuzustimmen.