Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-27
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-27
Wortprotokoll
Es wurde von den Kommissionssprechern gesagt: In dieser Vorlage sind mehrere Gesetzesänderungen zusammengefasst, die inhaltlich nicht notwendigerweise miteinander zusammenhängen. [PAGE 1656] Deshalb werde ich in den beiden Blöcken, in welchen diese Diskussion geführt wird, zu den einzelnen Punkten Stellung nehmen. Insgesamt ist diese Vorlage aber wichtig für den Vollzug des Ausländer- und Asylrechts. Vor allem gibt es hier Rechtsgrundlagen zu schaffen für die neuen IT-Systeme, aber auch für die Anpassungen von bestehenden IT-Systemen, die wie gesagt gerade für den reibungslosen Vollzug im Ausländerrecht wichtig sind.
Auch in diesem Sinne bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten, im Wissen darum, dass Sie über diese Punkte nicht diskutieren werden, weil sie absolut unbestritten sind.
Hingegen wird es natürlich in der Detailberatung - ich gehe dann näher darauf ein - noch Diskussionen zu den Heimatreisen geben. Um es wieder einmal klar in Erinnerung zu rufen: Anerkannte Flüchtlinge dürfen reisen, aber sie dürfen nicht in ihre Heimat zurückreisen, denn sie sind ja von dort geflohen, sie werden dort verfolgt. Aber eben, der Mensch ist manchmal etwas komplizierter als eine Maschine, und deshalb sollten wir auch dort differenziert darüber diskutieren, ob es nicht gewisse Situationen gibt, in welchen für einen Flüchtling auch eine Reise in den Heimatstaat nicht einfach ausgeschlossen werden kann. Wie gesagt, darüber werden wir noch diskutieren. Der Bundesrat schlägt Ihnen hier eine Beweislastumkehr vor. Wenn also ein anerkannter Flüchtling in den Heimatstaat reist, dann gilt die Vermutung, dass er sich wieder unter den Schutz seines Staates stellt. Falls nicht, muss er das Gegenteil beweisen.
Eine Bemerkung zu dieser Heimatreisen-Diskussion: Sie kennen die Hintergründe, sie wurden nun auch in der Eintretensdebatte erwähnt. Das SEM aberkennt die Flüchtlingseigenschaft selbstverständlich - und es hat das auch wiederholt gemacht -, wenn ein Flüchtling in seinen Heimatstaat zurückreist und man davon ausgehen muss, dass er folglich nicht mehr verfolgt wird und entsprechend den Schutz unseres Landes nicht mehr braucht. Was ich aber in den letzten Jahren alles gehört habe über diese Heimatreisen! Wir haben immer wieder gehört: "Ich habe gehört ..." oder "Ich habe gesehen ..." oder "Ich habe wieder von jemandem gehört, dass jemand wieder in die Heimat zurückgereist ist!". Das SEM hat eine Meldestelle eingerichtet, bei der jeder und jede sich melden kann, der eine Vermutung hat, der jemanden gesehen hat, der von jemandem etwas gehört hat. Ich muss Ihnen sagen: Die Meldungen sind schon ziemlich enttäuschend. Es kommt einfach nichts.
Ich bitte Sie, und deshalb sage ich es hier noch einmal: Wenn Sie etwas gehört haben und jemand etwas gesehen hat und jemand eine Vermutung hat, dann melden Sie doch das. Am Schluss muss das SEM irgendwelche Anhaltspunkte haben, um dem nachgehen zu können. Zwischen dem, was da alles behauptet wird, und dem, was dann effektiv auch gemeldet wird, damit das SEM dem nachgehen kann, klafft im Moment noch eine ziemliche Lücke. Ich bin daran nach wie vor sehr interessiert, weil ich der Meinung bin, für die Glaubwürdigkeit unseres Asylsystems sei es wichtig, dass wir dann, wenn z.[NB]B. missbräuchlich in die Heimat zurückgereist wird, auch handeln können. Aber dafür brauchen wir Hinweise, und solche sind bis jetzt sehr spärlich gekommen. Zwischen Behauptungen und Fakten scheint es da also noch eine Differenz zu geben.
Es geht dann in diesem ersten Block auch noch um die Fragen im Zusammenhang mit der Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts. Ich komme allerdings dann gerne in der Detailberatung darauf zurück.
Ich möchte einfach noch zwei Punkte erwähnen. Sie sind wie gesagt unbestritten - aber vergessen Sie nicht, wenn Sie dann über diese Vorlage abstimmen, dass diese Punkte auch Bestandteile dieser Vorlage sind. Es geht darum, dass die Arbeitgeber verpflichtet werden, für die Auslagen der von ihnen in die Schweiz entsandten Arbeitnehmenden aufzukommen. Diese Kostentragungspflicht soll jetzt ins Ausländergesetz und ins Entsendegesetz aufgenommen werden. Bei langfristigen Entsendungen kann der Bundesrat die Kostentragungspflicht dann auf Verordnungsstufe zeitlich begrenzen. Diese Regelung geht auf eine Motion Markwalder (15.3263) zurück. Schliesslich gibt es hier auch Gesetzesvorschläge zu den Informationssystemen, die zur Vereinfachung und Verbesserung der Arbeit der Migrations- und der Polizeibehörden erforderlich sind. Ich gehe im Einzelnen nicht darauf ein, aber sage es noch einmal: Diese Punkte sind unbestritten, aber deshalb nicht unwichtig.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.