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Meyer Mattea · Nationalrat · 2018-09-27

Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-27

Wortprotokoll

Lassen Sie mich zu Beginn das Positive dieser Sammelvorlage hervorheben. Im Zusammenhang mit der Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts werden Massnahmen vorgeschlagen, mit denen der Schutz von ausländischen Prostituierten, die Opfer von Gewalt werden, verbessert werden kann. Für diese soll der Aufenthaltsstatus so geregelt werden, dass ein Opferhilfeverfahren durchgeführt werden kann.

Die SP-Fraktion unterstützt zudem den Vorschlag der SPK, bei Artikel 30 Absatz 1 des Ausländergesetzes keinen zusätzlichen Buchstaben ebis zu machen, und schlägt vor, beim geltenden Recht zu bleiben. Wir begrüssen es ebenso, dass die Rückkehrhilfe auf Personen, die ohne Asylverfahren vorläufig aufgenommen sind und freiwillig zurückkehren, ausgedehnt wird. Auch die Qualitätssicherung von Integrationsmassnahmen erachten wir als wichtig.

Zudem wird präzisiert, dass Menschen in Ausschaffungshaft nicht in Anstalten für Straf- und Untersuchungshaft, sondern in separaten Anstalten untergebracht werden müssen. Die Verschärfung, welche die SPK in diesem Bereich vorschlägt, lehnt die SP-Fraktion jedoch ab. Erfreulich ist, dass die SPK eine Empfehlung der GPK im Zusammenhang mit Kindern in Haft aufgenommen hat. Sie will im Gesetz explizit festschreiben, dass sich die Haftbedingungen nach den Vorgaben von Artikel 37 der Kinderrechtskonvention richten müssen. Die SP-Fraktion begrüsst es zudem, dass von einer Strafverfolgung wegen illegaler Einreise oder illegalem Aufenthalt abgesehen werden kann, wenn ein Wegweisungsverfahren bereits vorgesehen oder hängig ist.

Das sind kleine, es sind auch wichtige und begrüssenswerte Verbesserungen. Aber sie stehen in absolut keinem Verhältnis zu den Verschärfungen bei den Heimatreisen, die der Ständerat und die Staatspolitische Kommission beschlossen haben. Hier werden rote Linien klar überschritten. Wenn der Ständerat und die SPK glauben, dass sie aufgrund von ein paar wenigen bedauerlichen Einzelfällen eine gesetzliche Grundlage schaffen müssen, um Flüchtlingen grundsätzlich Reisen in Nachbarstaaten ihres Herkunftslandes zu verbieten, dann schiessen sie weit über das Ziel hinaus. Heimatreisen von anerkannten Flüchtlingen sind bereits heute verboten; darum geht es auch nicht. Sie werden auch in Zukunft verboten sein. Flüchtlinge verlieren ihren Asylstatus, wenn sie sich wieder unter den Schutz ihres Heimatlandes stellen. Die eigentliche Neuerung mit dieser Gesetzesvorlage ist also nicht das Reiseverbot an sich, wie es hier den Anschein macht, sondern erstens die Ausdehnung des Reiseverbots auf Nachbarstaaten, zweitens der faktische Automatismus, dass dieses Verbot für alle anerkannten Flüchtlinge aus demselben Staat gelten soll, sowie drittens die Umkehrung der Beweislast.

Ich werde in der Diskussion zu Block 1 im Detail darauf zurückkommen. Hier nur so viel: Mit dieser Bestimmung verunmöglichen Sie, dass ein syrisches Flüchtlingskind, das hier in der Schweiz Zuflucht gefunden hat, irgendwann einmal wieder seine Grosseltern, die in der Türkei geblieben sind, sehen kann. Sie verhindern, dass ein Eritreer, der in der Schweiz ist, seine Schwester, die nach Sudan geflohen ist, wieder einmal besuchen kann. Sie schreiben sich alle auf die Fahne, Familienpolitik zu machen. Wollen Sie ernsthaft diesen Menschen [PAGE 1655] verunmöglichen, wieder einmal ihre Familien sehen zu können?

Dass bei all diesen Verschärfungen vor allem Ideologie im Zentrum steht und es sehr wenig um Realität geht, zeigt ein weiteres Beispiel: Staatenlose Personen, die einen Landesverweis haben, sollen nicht mehr arbeiten dürfen. Sie wären dann folgerichtig auf Sozialhilfe angewiesen. Sie lassen also lieber die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen in diesem Land zahlen, anstatt dass diese Personen - es geht um eine Handvoll - arbeiten können.

Staatenlose, der Name sagt es schon, werden von keinem Staat auf dieser Welt als Staatsangehörige anerkannt. Sie müssen mir dann schon mal erklären, wohin diese Menschen ausgeschafft werden sollen. Diese Menschen bleiben hier, ob es Ihnen passt oder nicht. Es ist wirklich sinnvoller, sie nach Verbüssung einer Haftstrafe arbeiten zu lassen und sie nicht in die Sozialhilfe zu bringen.

Aus all diesen Gründen und wegen all dieser Verschärfungen wird die SP-Fraktion gegen Eintreten auf dieses Geschäft stimmen. Für den Fall des Eintretens haben wir zahlreiche Minderheitsanträge gestellt.