Fluri Kurt · Nationalrat · 2018-09-27
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-27
Wortprotokoll
Das 1997 in Kraft getretene Fernmeldegesetz ist erst- und bisher letztmals 2007 geändert worden. Seither hat es auf dem Fernmeldemarkt grosse technologische Entwicklungen gegeben. Einerseits können Daten immer schneller auf den breitbandigen Mobilfunk- und Festnetzen übertragen werden, andererseits sind neue Internetdienstleistungen nach und nach an die Stelle der Dienstleistungen der traditionellen Anbieterinnen getreten.
Seit 2007 hat der Bundesrat drei Evaluationsberichte zum Fernmeldemarkt erstellt. In den beiden ersten Berichten von 2010 und 2012 stellte der Bundesrat fest, dass das Fernmeldegesetz aus technologischer Sicht nach und nach an seine Grenzen stosse. Mit dem dritten Bericht von 2014 sodann kündigte er konsequenterweise eine Revision des Fernmeldegesetzes an, welche er mit der vorliegenden Botschaft vom 6. September 2017 in einen konkreten Antrag ummünzte.
Auch die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen erkannte Handlungsbedarf und ist deshalb mit 18 zu 6 Stimmen auf die Vorlage eingetreten, wobei inzwischen der Nichteintretensantrag der Minderheit wieder zurückgezogen worden ist. Dementsprechend werden wir heute ohne Abstimmung auf das Geschäft eintreten können.
Neben vielen technischen Details bietet das Revisionsvorhaben mindestens in drei Punkten viel Diskussionsstoff: Zum Ersten geht es um die Frage der sogenannten Zugangsregulierung in der Form eines neuen Artikels 11c gemäss Entwurf des Bundesrates. Dieser sieht vor, den Grundsatz der Technologieneutralität auf Gesetzesstufe zu verankern und den Bundesrat zu ermächtigen, bei festgestellten Wettbewerbsdefiziten im Markt für leitungsgebundene, nicht auf Doppelader-Metallleitung basierende Teilnehmeranschlüsse weiter gehende Regulierungsmassnahmen zu erlassen. Der Bundesrat erhielte in dieser Fassung bei zu wenig wirksamem Wettbewerb die Möglichkeit, die Zugangs- und Preisregulierung auf neugebaute Netze, sprich Glasfasernetze, [PAGE 1692] auszudehnen. Im aktuellen Zeitpunkt ist der Bundesrat der Meinung, derartige Förderungsmassnahmen seien noch nicht nötig, er will sich aber für diesen Fall entsprechende Kompetenzen durch das Parlament geben lassen.
Ihre Kommission lehnt dieses Ansinnen mit 23 zu 1 Stimmen ab und verlangt vom Bundesrat, dem Parlament alle drei Jahre Bericht zu erstatten über die Entwicklung der Investitionen und der Grundversorgung, über die Qualität und die Preise der angebotenen Fernmeldedienste sowie über den Netzwettbewerb.
Ich darf Sie bei dieser Gelegenheit an die Motion Candinas 16.3336 erinnern, die in beiden Kammern angenommen worden ist und mit der die Grundversorgung mit Internet durch die Swisscom massiv verbessert werden soll, was von dieser natürlich massive Investitionen erforderlich macht.
Eine Minderheit, bestehend aus einem Kommissionsmitglied, beantragt, bereits heute den technologieneutralen Zugang direkt im Gesetz zu verankern, und zwar direkt durch das Parlament und ohne Delegation an den Bundesrat.
Das zeitversetzte Fernsehen, verbunden mit der Möglichkeit, die Werbung zu überspringen, führt seitens der werbefinanzierten Veranstalter zu Befürchtungen, sie würden für den Werbemarkt nach und nach weniger attraktiv. Dies war der zweite grosse Diskussionspunkt. Während Ihre Kommission in einer ersten Runde eine sogenannte Signalintegralität, das heisst die grundsätzliche Unabänderlichkeit übernommener Sendegefässe, beschlossen hatte, ist sie inzwischen wieder auf diesen Entscheid zurückgekommen und will den Grundsatz der integralen Übernahme einzelner Sendungen im RTVG verankern.
Eine dritte Gelegenheit zu ausgedehnten Diskussionen ergab sich bei der Frage der Einführung des sogenannten offenen Internets und der damit verbundenen Netzneutralität in Verbindung mit entsprechenden Informationspflichten. Die Aufweichung der absoluten Netzneutralität soll gemäss Kommissionsmehrheit an gesetzlich umschriebene Voraussetzungen geknüpft werden.
Im Laufe der Beratungen hat Ihre Kommission unzählige Anhörungen durchgeführt. Nicht leichter machte es ihr dabei die Haltung des Schweizerischen Verbandes der Telekommunikation - der Fachleute, eigentlich -, welcher in der Frage der Zugangsregulierung derart gespalten ist, dass er auf eine Empfehlung verzichten musste. Dies mag ein Hinweis bezüglich der Komplexität der Gesetzesvorlage, aber auch der Schwierigkeit sein, im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Fernmeldemarktes einigermassen seriöse Prognosen abzugeben. Es zeichnet sich deshalb ein beschleunigter Revisionsrhythmus beim Fernmeldegesetz ab. Nach Meinung der Mehrheit der Kommission hätte dies auch den Vorteil, dass damit dem Ruf nach an den Bundesrat delegierter Regulierungskompetenz auch in Bereichen, die nach den Regeln der Gewaltenteilung dem Parlament vorbehalten sind, begegnet werden könnte.
Mit dieser Einleitung bitte ich Sie, auf das Geschäft einzutreten.