Guhl Bernhard · Nationalrat · 2018-09-27
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2018-09-27
Wortprotokoll
Bei Artikel 1 Absatz 2 wird die BDP-Fraktion bei den verbleibenden zwei Abstimmungen der Mehrheit folgen. Was "Missbrauch" und "Gefahren aller Art" sein sollen, ist völlig unklar. Solche undefinierten Gesetzesbestimmungen dürfen wir nicht beschliessen.
Eine Bevorzugung von Festnetzen, wie das die Minderheit Hardegger bei Artikel 1 Absätze 3 und 4 verlangt, kommt aus Sicht der BDP-Fraktion nicht infrage. Glasfasernetze dürfen gegenüber Funknetzen wie etwa Polycom, auf welches unsere Polizei, die Feuerwehr und das Grenzwachtkorps angewiesen sind, nicht bevorteilt werden. Überhaupt sollten diese zwei Technologien nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir sprechen von unterschiedlichen Technologien, Anwendungen und Kunden. Lehnen Sie die Anträge der Minderheit Hardegger zu Artikel 1 Absätze 3 und 4 entschieden ab!
Zu Artikel 11c, dem Knackpunkt dieser gesamten Vorlage: Wir haben diesen Artikel in der Kommission ausgiebig diskutiert. Die Vorredner haben bereits von den vielen Kommissionssitzungen dazu erzählt. Mit der vorliegenden Lösung, welche die Kommission beschlossen hat, wird alle drei Jahre ein Bericht erstellt, welcher Auskunft über den Ausbau und über den Stand des Wettbewerbs gibt. Dieser Bericht soll allenfalls auch Änderungen vorschlagen, die wir hier im Parlament dann beschliessen könnten. Wir haben also als Parlament die Möglichkeit zu intervenieren, sollte der Wettbewerb nicht funktionieren.
Die sehr deutliche Mehrheit der Kommission will den Wettbewerb spielen lassen und will nicht, dass der Bundesrat regulierend eingreift. Die Kann-Formulierung im Entwurf des Bundesrates wird ganz sicher genutzt werden, denn die Konkurrenz wird sich sicherlich schnell beklagen. Dann ist es vorbei mit der Investitionssicherheit. Die Unternehmen, welche dann nicht mehr investieren, weil sie keine Investitionssicherheit mehr haben, werden den Ausbau nicht mehr vorantreiben. Dann ist es eben vorbei mit dem Ausbau der Glasfasernetze in der Schweiz. Letztendlich werden dann auch die Konsumenten leiden, weil sie dann vermutlich lange auf den Hausanschluss mit Glasfaser warten können.
Lehnen Sie darum den Antrag der Minderheit Grossen Jürg und auch die orchestrierten Einzelanträge, welche hier eingereicht wurden, ab, wenn Sie den Ausbau der Glasfasernetze relativ rassig und schnell vorantreiben wollen!