Lexipedia

Büttiker Rolf · Ständerat · 2002-06-03

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-03

Wortprotokoll

Ich habe die Prügel bezogen. Ich habe sie auch erwartet. Trotzdem erlaube ich mir, hier zu Artikel 2 noch etwas zu sagen. Ich glaube, dann muss ich bei Artikel 3a nicht mehr sprechen. Sie haben ja auch die Tabelle erhalten, wo die gesamten Bezüge - bisher Nationalrat, SPK-SR, Minderheit I und Minderheit II - aufgelistet sind. Sie ersehen aus den Artikeln 2 und 3a - diese Artikel waren ja früher zusammen, jetzt sind sie getrennt -, wo die Gesamtbeträge hinführen.

Ich erlaube mir trotz der Prügel, die ich bezogen habe, hier noch etwas dazu zu sagen. Die Vorschläge der SPK-SR verzichten - dort ist auch kein Antrag gestellt worden; jetzt liegt zwar einer vor - auf die Anstellung von persönlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsmitglieder. Das heisst aber im Klartext, dass die nun vorgeschlagene Entschädigungserhöhung, insgesamt, ohne irgendwelche Bedingungen und ohne Änderungen des bisherigen Entschädigungssystems, in die Taschen der Parlamentsmitglieder fliesst. Jeder kann mit diesem Betrag machen, was er will.

Frau Forster hat gesagt, man müsse dann Rechenschaft ablegen. Aber so, wie das Gesetz jetzt von der Mehrheit der Kommission konzipiert ist, ist das nicht so. Genau diese Tatsache, dass wir jetzt ohne Bedingungen und ohne Änderungen des bisherigen Systems Erhöhungen beschliessen - es geht um "Lohnerhöhungen pur" -, zwingt uns zum Masshalten, wenn wir unsere finanzpolitische Glaubwürdigkeit nicht aufs Spiel setzen wollen. Ich meine ganz einfach: Wenn wir jetzt 30 000 Franken gehabt haben - dazu kommt das Sitzungsgeld; ich gebe gerne zu, dass das Sitzungsgeld einen grossen Betrag ausmacht -, ist es etwas gefährlich, hier diese Beträge nur isoliert zu betrachten.

Trotzdem muss man doch sagen, dass die Vorschläge des Nationalrates mit 70 000 Franken, der Mehrheit unserer Kommission mit 54 000 Franken und der Minderheit I (Brunner Christiane) mit 64 000 Franken zum Teil ganz happige Erhöhungen des bisherigen Zustandes bedeuten. Das kann man nicht bestreiten. Zum Teil geht es über eine Verdoppelung hinaus (Antrag Minderheit I). Der Antrag der Mehrheit macht doch immerhin noch 80 Prozent Erhöhung aus.

Da darf man auch die Meinung haben, dass das zu weit geht, dass das in der heutigen Situation nicht angemessen ist. Ich plädiere dafür, dass eine einmalige Erhöhung um 10 000 Franken - immerhin geht mein Antrag von 10 000 Franken aus - jetzt absolut genügend und ausreichend ist.

Ich mache zwei Überlegungen:

1. Anstatt diese zehn Stellen neu zu schaffen, für die Administration, für die Bürokratie bezüglich der persönlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gemäss Botschaft zehn Stellen brauchen - mit 1,3 Millionen Franken Kostenfolge -, gibt man dieses Geld besser direkt dem Parlament. 1,3 Millionen Franken dividiert durch 246 ergibt schon 5284 Franken pro Ratsmitglied. Das ist der eine Bereich.

2. Der andere Bereich ist: Auf diese 30 000 Franken rechnet man, seit 1988 unverändert, die Teuerung auf - 10 bis 20 Prozent. Es kommen also noch ungefähr 5000 Franken Teuerungsausgleich dazu, und das ergibt dann die 10 000 Franken.

Ich bin dezidiert der Meinung: Eine gesamthafte, einmalige Erhöhung der Entschädigung um 10 000 Franken pro Parlamentsmitglied - das ist nicht nichts - muss in der heutigen Situation genügen. Und ich sage auch: Wir werden in der Budgetdebatte - die Frau Bundeskanzlerin hat es im Auftrag des Bundesrates gesagt - mit der Schuldenbremse noch ganz andere Probleme zu bewältigen haben. Deshalb bin ich der Meinung: In der heutigen Situation und bei der jetzigen Ausgangslage - ohne dass wir etwas verändern, wir verändern gemäss Mehrheit nichts - ist eine Erhöhung um 10 000 Franken, also um immerhin einen Drittel, angemessen, verhältnismässig und genügend.