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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-09-28

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-09-28

Wortprotokoll

Der erste Punkt, die Netzneutralität, ist ein Thema, das sowohl international als auch bei uns sehr kontrovers diskutiert wird. Der Bundesrat hat in der Botschaft einen Kompromissvorschlag vorgelegt zwischen denjenigen, die Ungleichbehandlungen beim Datentransport grundsätzlich verbieten wollen, und denjenigen, die für die Netzneutralität keine Regeln aufstellen möchten. Ihre vorberatende Kommission hat sich für eine Pflicht zur Gleichbehandlung entschieden. Wir finden das nach wie vor einen schwierigen Weg.

In der Schweiz haben wir zum Glück keine Indizien, dass Zustände vorliegen würden, die eine harte Regulierung der Netzneutralität erfordern würden. Dank dem Wettbewerb und der grossen Auswahl an verfügbaren Internetzugängen kann es sich ein Internetzugangsanbieter hierzulande kaum erlauben, einen Dienst wie Netflix zu verlangsamen oder auf seinem Mobilfunknetz den Gebrauch von Skype zu untersagen. Informierte Kundinnen und Kunden stimmen über derartige Einschränkungen des Angebots mit ihren Füssen ab und wechseln den Internetzugang, was auch richtig ist. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Transparenzpflicht für die Internetzugänge soll es Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen, genau solche informierten Entscheide zu treffen. So nehmen sie Einfluss am Markt auf die Gestaltung der Angebote durch die Anbieter. Es gibt auch bei uns Geschäftsmodelle mit einer differenzierten Verrechnung von gewissen Diensten, zum Beispiel, wenn ein Mobilfunkabonnement vorsieht, dass Whatsapp, Spotify oder Zattoo nicht dem monatlichen Datenvolumen belastet werden. Wir erachten bisher ein solches Zero-Rating nicht als problematisch. Hier reichen eben die allgemeinen und bewährten Regeln des Wettbewerbsrechts.

Die von der Kommission beantragte Gleichbehandlungspflicht erachten wir daher für die Schweiz als unnötig. Ausserdem widerspricht es der Wirtschaftsordnung der Schweiz, etwas zu verbieten, das keine Probleme verursacht. Wirtschaftsunternehmen sind, anders als der Staat, nicht zur Gleichbehandlung verpflichtet. Die Internetzugangsanbieter in der Schweiz sollen frei sein, ihren Kundinnen und Kunden im freien Wettbewerb individuelle Lösungen anzubieten, wenn diese Kundinnen und Kunden die nötigen Informationen erhalten, um das richtige Angebot für sich auszuwählen. Die grossen Internetzugangsanbieter haben sich schon freiwillig selbst zur Gleichbehandlung verpflichtet.

Hier lohnt sich im Übrigen auch ein Blick in die Zukunft. Die Telekommunikation entwickelt sich weiter. Verbote können immer auch Innovationen verhindern. Das möchte der Bundesrat nicht riskieren. Gerade bei den kommenden 5G-Netzen werden etwa für unterschiedliche Anforderungen spezifische Übertragungseigenschaften entwickelt, sodass eben nicht immer jedes Bit bei der Übertragung im Netz gleich behandelt werden muss. Ein Fernsehbild soll nicht ruckeln; da gibt es bestimmte Qualitätsanfordernisse an die Übertragung im Netz. Dafür ist man auch bereit, etwas zu bezahlen. Bei einem Thermostat hingegen oder bei einem Stromzähler ist es ziemlich egal, ob die Daten im Netz etwas schneller oder langsamer übertragen werden - dafür soll es billig geschehen. Diese unterschiedlichen Anforderungen müssen die zukünftigen Netze erfüllen. Mit einer Gleichbehandlung wäre aber genau das nicht mehr möglich.

Die Netzneutralität - ich habe es schon gesagt - wird ja auch international kontrovers diskutiert. 2016 hat die EU eine Verordnung dazu eingeführt. Im Juli 2018 haben die USA die bisher bestehende Regelung wieder abgeschafft. Mit ihrem Antrag will die Kommissionsmehrheit nun im internationalen Vergleich sehr weitgehende Regelungen einführen. So erlaubt es das Gleichbehandlungsgebot der EU den Anbietern von Internetzugängen, zumindest unter bestimmten Voraussetzungen, etwa ein eigenes Fernsehangebot und ähnliche Dienste bei der Übertragung im Netz zu bevorzugen und für sie ein sogenanntes Netzmanagement zu betreiben; dies, um die bereits angesprochenen Qualitätserfordernisse sicherzustellen.

Die entsprechenden Massnahmen sind in der EU auch gegen den Willen von Kundinnen und Kunden zulässig. Diese Erlaubnis analog zum EU-Recht sieht der Mehrheitsantrag Ihrer Kommission aber nicht vor. Er ist also weit strenger als die Regeln unserer Nachbarländer. Deshalb bitte ich Sie, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen und den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen.

Der Bundesrat hat nun ein System vorgeschlagen, bei welchem im Grundsatz auf eine Konzessionspflicht verzichtet wird. Es soll jedoch in begründeten Fällen, insbesondere zur Vermeidung funktechnischer Störungen oder zur Gewährleistung der technischen Qualität, weiterhin eine Konzessions-[NB]oder Meldepflicht gelten. Gerade für die von den Blaulichtorganisationen genutzten Bereiche ist es absehbar, dass die Vermeidung technischer Störungen und die Gewährleistung der Qualität weiterhin an oberster Stelle stehen und damit Aufwand erzeugen werden. Deshalb macht die Erteilung einer Konzession weiterhin Sinn. Die Abgeltung im Rahmen von kostendeckenden Verwaltungsgebühren ist deshalb eine logische Konsequenz.

Die Armee und der Zivilschutz nehmen die entsprechenden Koordinationsarbeiten auch in Zukunft selbst vor und sollten in militärisch genutzten Frequenzbändern weiterhin keine Konzessionen benötigen. Was soll aber gelten, wenn Sie für die Blaulichtorganisationen die Konzessionspflicht ebenfalls aufheben? Wer koordiniert dann die Frequenznutzung und die Störungsbehebung? Die Organisationen selber? Ich weiss nicht, ob das der Kommission bewusst war, als sie dies so beantragte.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, in diesem Punkt nicht Ihrer Kommission zu folgen, sondern dem Bundesrat. Wenn es Ihnen darum geht, dass die Blaulichtorganisationen weiterhin von einem qualitativ guten Funkspektrum profitieren können, dass sie dafür aber keine Gebühren bezahlen sollen, so müssen Sie dies im Gesetz regeln. Mit der Befreiung der Konzessionspflicht schütten Sie das Kind mit dem Bade aus. Auch mit der reinen Befreiung der Blaulichtorganisationen von Verwaltungsgebühren wäre den Nutzenden des Funkspektrums nicht gedient. Die Kosten für eine gute Koordination und für ein 24-Stunden-Monitoring fallen nun mal an, und wer vom Bund Leistungen in Anspruch nimmt, sollte sich auch finanziell daran beteiligen.

Die Anträge aus der Kommission zu Artikel 12f für eine Entschädigungspflicht bei Netzausfällen erachtet der Bundesrat als nicht zielführend, weshalb wir hier den Minderheitsantrag Hardegger ablehnen.