Fluri Kurt · Nationalrat · 2018-09-28
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-28
Wortprotokoll
Wir bitten Sie auch hier, sich jeweils der Mehrheit anzuschliessen. Bei Artikel 35c schliessen wir uns der Meinung an, die von den meisten Fraktionssprechern geäussert worden ist, nämlich dass die Mitbenutzung von Hardware eine Frage der Selbstverantwortung ist und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist. Zudem gibt es offenbar in der Praxis auch keine Konstellationen, aus denen ein Problem entstehen könnte. Mit 19 zu 5 Stimmen bittet Sie die Kommission, den Minderheitsantrag Hardegger abzulehnen.
Bei den Artikeln 36a bis 36c bittet Sie die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen, die Minderheit Hardegger abzulehnen. In der Vernehmlassung ist dieser Vorschlag des Bundesrates sehr ungnädig entgegengenommen worden, weshalb der Bundesrat diese Bestimmung nicht weiterverfolgt hat. Er unterstützt aber jetzt die Minderheit Hardegger. Als Präsident des Schweizerischen Städteverbandes - um das hier offenzulegen - kann ich mit gutem Gewissen die Mehrheitsmeinung vertreten, die Minderheit Hardegger abzulehnen, weil in der Tat die vernünftigen Stadtbehörden wie die Tiefbaubehörden oder auch die Werke natürlich mit den Telekommunikationsanbietern Kontakt aufnehmen, um nicht Doppelspurigkeiten oder Leerläufe bei den Grabungsarbeiten zu provozieren. Im Gegenteil könnte eine weitsichtige Planung der kommunalen Behörden und Werke durch dieses Mitbenützungsrecht unterlaufen werden, was wiederum volkswirtschaftlich eher schädlich wäre. Die Mehrheit bittet Sie also, die Minderheit Hardegger abzulehnen.
Zu den Amateurfunkern: Als Anführer der Minderheit fällt es mir schwer, Argumente für die Mehrheit zu finden, ausser der Sympathie für die Amateurfunker. Aber ich kann nachvollziehen, dass man dies als Vollzugshilfe benützen kann, [PAGE 1722] um dann auf kommunaler Ebene die Ansprüche des Amateurfunks umzusetzen, wobei allerdings doch darauf hinzuweisen ist, dass diese Bestimmung wesentlich präziser ist als eine blosse Vollzugshilfe. Die Minderheit macht vor allem auf die Kompetenzordnung bezüglich Bauvorschriften in der Schweiz aufmerksam, wo eben die kommunalen und kantonalen Bauvorschriften den eidgenössischen vorgehen. Aber die Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 7 Stimmen, Artikel 37a zu unterstützen.
Anschliessend bitten wir Sie mit 17 zu 5 Stimmen, bei Artikel 38 den Antrag der Minderheit abzulehnen, weil vor allem Buchstabe c nichts mit der Grundversorgung zu tun hat und auch die Formulierung sehr unklar ist. Was ist unter "beeinträchtigt und/oder benachteiligt werden" zu verstehen? Die Kombination "und/oder" ist gesetzestechnisch unüblich, und es ergäben sich im Fall einer Annahme mit Sicherheit schwierige juristische Fragen, die in diesem Zusammenhang zu lösen wären.
Die Frage von Kollegin Trede kann ich nicht beantworten. Kollege Bühler, ebenfalls Kommissionssprecher, hat gesucht; vielleicht kann er eine Antwort geben. Sonst müsste man das in der Schwesterkommission des Ständerates nochmals aufnehmen.
Zum Einzelantrag Nantermod können wir Ihnen keine Empfehlung abgeben, weil er der Kommission nicht vorlag. Wir können aber nochmals auf den Hintergrund von Artikel 61a RTVG hinweisen: Ursprünglich wollten wir die Signalintegrität mit einer zeitgleichen, unveränderten, vollständigen Übernahme von Sendungen ins Gesetz übernehmen. Wir sind dann in einer zweiten Diskussionsrunde darauf zurückgekommen und sehen nun diese Bestimmung im RTVG vor. Wir sind froh, dass sich auch die Frau Bundesrätin dieser Formulierung anschliessen kann.
Damit bitten wir Sie, überall der Mehrheit zu folgen. Zum Einzelantrag Nantermod können wir keine Empfehlung abgeben.