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Reimann Maximilian · Ständerat · 2002-06-04

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-04

Wortprotokoll

Ich hatte meine Interpellation 02.3019 bereits am 4. März 2002 eingereicht, versehen mit der Bitte um dringliche Behandlung noch in der Frühjahrssession. Dieser Bitte hat das Büro leider die Gefolgschaft verweigert. Es macht aber heute noch Sinn, im Zusammenhang mit den drei Vorstössen aus dem Nationalrat darüber zu sprechen. Zunächst möchte ich aber erklären, dass ich von den mir vom Bundesrat gegebenen Antworten befriedigt bin. Ebenso schliesse ich mich voll und ganz den Anträgen der Kommission zu den drei Vorstössen aus dem Nationalrat an; und da Sie mir bereits signalisiert haben, Herr Vizepräsident, dass die Diskussion eröffnet ist, brauche ich nicht mehr speziell danach zu fragen.

Wie hinlänglich bekannt ist, herrscht in unserem Volk und insbesondere in der so genannten Aktionärsdemokratie ein grosses Unbehagen über die - ich sage es spitz formuliert einmal so - ungebührliche Abzockerei in den Chefetagen und Verwaltungsräten gewisser börsenkotierter Unternehmen, und dies meist hinter dem Rücken der Eigentümer, also der Aktionäre! Allerdings ist die Spitze des Eisbergs bekannt: ABB, SAir Group, Zurich Financial, Kuoni, um nur einige zu nennen. Deshalb ist die Zulassungsstelle für die Schweizer Börse zu Recht auf den Plan getreten und schickte sich am 17. April dieses Jahres an, eine Richtlinie zu verabschieden, die u. a. auch die Offenlegungspflicht von Bezügen der Unternehmensorgane neu regeln sollte. Diese Richtlinie wird, wie Sie gehört haben, auf den 1. Juli 2002 in Kraft treten. Zentrales Datum war also der 17. April; deshalb der Versuch der Dringlicherklärung meiner Interpellation. Es hätte ja Sinn gemacht, wenn die Zulassungsstelle noch vor diesem Datum die Haltung des Bundesrates und auch unseres Rates zu diesen Fragen hätte zur Kenntnis nehmen können. Ich bedaure, dass dies nicht mehr möglich war, denn über den Richtlinien der Börsenzulassungsstelle steht bekanntlich das Gesetz - im vorliegenden Fall das Obligationenrecht und das Börsengesetz. Wir sind der Gesetzgeber, der allenfalls regelnd eingreifen muss, wenn die Ausführungsinstanzen wie hier die Zulassungsstelle den Erfordernissen der Zeit nicht genügend Rechnung tragen können oder wollen.

In meinem Vorstoss geht es primär um zwei zentrale Fragen:

1. Sollen die Bezüge der obersten Unternehmensorgane nur generell oder auch individuell offen gelegt werden?

[PAGE 314] 2. Soll das Depotstimmrecht der Banken dort eingeschränkt werden, wo es offensichtlich gegen zentrale Interessen der Aktionärsdemokratie verstösst?

In der uns vorliegenden Antwort auf meine Interpellation nimmt der Bundesrat ausführlich Stellung zu diesen Fragen. Seine Antworten decken sich weitgehend mit meinen eigenen Vorstellungen, die identisch sind mit den Vorstellungen vieler einfacher Anleger, von Kleinaktionären bis hinauf zu institutionellen Investoren, wie insbesondere von Pensionskassen, die bekanntlich unsere Vorsorgegelder verwalten.

Ich nehme aus der Antwort des Bundesrates aber auch zur Kenntnis, dass die Wirtschaft selber eine Expertengruppe eingesetzt hat, die sich mit analogen Fragen zur Corporate Governance befasst. Ich weiss aber nicht, ob diese Expertengruppe pluralistisch genug zusammengesetzt ist oder einseitig aus Repräsentanten des Grosskapitals besteht und deshalb kaum nennenswerten Handlungsbedarf orten wird.

Jedenfalls gehen ich selbst und - wie wir gesehen haben - auch die vorberatende Kommission davon aus, dass gesetzlicher Handlungsbedarf gegeben ist, sowohl was die individuelle - ich betone: die individuelle - Offenlegung der Bezüge anbetrifft, aber hoffentlich auch was den nicht mehr befriedigenden Istzustand in Sachen Depotstimmrecht der Banken angeht.

Schliesslich geht es hier um den Schutz von privatem Eigentum, das in Form von Aktien börsenkotierter Unternehmen gehalten wird. Dass aber auch eine Verstärkung des Schutzes der Minderheitsaktionäre, bei kotierten wie bei nichtkotierten Unternehmen ins Auge gefasst wird, möchte ich ebenso begrüssen.

Ich hoffe abschliessend, Frau Bundesrätin, Ihr Departement werde sich - die Überweisung dieser drei Vorstösse vorausgesetzt - zügig an die Arbeit machen, um uns möglichst bald die gewünschten gesetzlichen Änderungen zur Behandlung vorlegen zu können.