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David Eugen · Ständerat · 2002-06-04

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-04

Wortprotokoll

Ich unterstütze in dieser Sache die Minderheit. Die Argumente, die dagegen vorgebracht werden, dass der Bund in diesem besonderen Fall der Straftaten im Bereich der Pädophilie durch das Internet tätig wird, sind in meinen Augen nicht überzeugend. Entscheidend ist doch, dass die in 26 Kantone aufgeteilte Schweiz nicht hinreichend in der Lage ist, ein solches Delikt überhaupt an 26 Orten richtig zu verfolgen. Das Internet ist eine internationale Erscheinung, und die Verfolgung dieser Straftaten setzt voraus, dass in der Schweiz eine entsprechende zentrale Organisation besteht, die das aufnimmt und nachher auch die Strafverfolgung durchführt.

Vorgesehen ist eine Koordinationsstelle, die beim Bund angesiedelt ist und Abklärungen treffen sowie Ermittlungen durchführen soll. Wenn man diese Stelle einrichten will - und ich hoffe, dass man dies jetzt auch tut -, ist nicht einzusehen, warum man dann nicht auch die Ergebnisse, die diese Ermittlungen bringen, unmittelbar in die notwendigen Strafverfolgungsmassnahmen umsetzt und man hier wieder den Schritt zurück macht und die Sache an die Kantone zurückschiebt. Es gibt keinen Grund, die Ermittlungskompetenz und die Strafverfolgungskompetenz in diesem Fall auseinander zu halten.

Mit einem formalen Argument wird erklärt - ich habe das im Protokoll gelesen -, es gehe hier eben nicht darum, [PAGE 306] nach dem Tatmittel - eben Internet -, sondern nach der Tatkategorie - Sexualdelikt - abzugrenzen. Sexualdelikte seien als Tatkategorie in der Regel bei den Kantonen angesiedelt, und man könne jetzt nicht plötzlich nach dem Tatmittel - Internet - unterscheiden. Das scheint mir ein sehr formalistisches Argument und nicht am Ziel der Sache orientiert zu sein. Das Ziel ist nämlich, dass wir in diesem Bereich effektiv eine wirksame Strafverfolgung erhalten und sie nicht dadurch wieder auflösen, dass wir zwar die Ermittlungen beim Bund machen, aber nachher 26 Kantone die Strafverfolgung durchführen lassen.

Auch nicht stichhaltig scheint mir das in der Debatte vorgebrachte Argument, die Kantone würden das Umfeld der Betroffenen besser kennen. Hier geht es ja um die Kriminalität, die auf dem Internet stattfindet, und diese kann in verschiedenen Kantonen, wahrscheinlich sogar in mehreren Kantonen und im Ausland, betroffene Opfer haben. Es ist keineswegs so, dass sich das an einem bestimmten Ort konzentriert. Es wird im Gegenteil so sein, dass verschiedene Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz aktiv werden müssen.

Das Argument des Umfeldes überzeugt daher meines Erachtens nicht. Das letzte vorgebrachte Argument, der Bund sei ohnehin zu sehr belastet und könne nicht noch mehr belastet werden, überzeugt mich auch nicht. Wenn Sie schon eine Ermittlungsstelle beim Bund einrichten - mit guten Gründen, ich unterstütze das vehement, und wie ich gelesen habe, soll diese mit rund neun Personen bestückt sein -, wenn also die polizeiliche Arbeit mehr oder weniger auf Bundesebene gemacht wird, ist es sogar kostensparend, wenn auch die unmittelbar nachher folgende Strafverfolgung angehängt wird, die ja die juristische Seite der Übung umfasst. Das ist auch viel effizienter, als wenn dieser Teil in einem wahrscheinlich auch recht mühsamen und komplexen Verfahren an verschiedene Kantone zurückgegeben wird und dort - das ist ja in solchen Fällen üblich - die ganze Ermittlungs- und Aktenarbeit nochmals aufgerollt werden muss. Ich denke, es ist kein effizientes Vorgehen, wenn wir das so vorsehen.

Dass man sagt, der Bund wolle in diesem Sektor der Strafverfolgung einfach nicht mehr Kosten übernehmen, weil er mit den neu übernommenen Strafverfolgungsbereichen - Wirtschaftskriminalität usw. - jetzt schon zu viele Kosten habe, kann ich durchaus verstehen. Aber wenn wir davon reden, dass in jenem Bereich rund 400 Beamte neu eingesetzt werden, dann ist es von mir aus gesehen ohne weiteres möglich, einen beschränkten Teil an Ressourcen auch für diesen Bereich einzusetzen und damit die an die Ermittlung anschliessende Strafverfolgung auf Bundesebene zu übernehmen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zu folgen und auch Ziffer 1 der Motion Aeppli Wartmann zu überweisen.