Brand Heinz · Nationalrat · 2018-11-26
Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-11-26
Wortprotokoll
Ich möchte die Gelegenheit benutzen, um Ihnen angesichts meiner soeben erfolgten Wahl zum zweiten Vizepräsidenten ganz herzlich für das ausgesprochene Vertrauen zu danken. Ich kann Ihnen versichern, dass ich alles in meiner Macht Stehende unternehmen werde, um dieses Vertrauen zu rechtfertigen.
Nun komme ich zum Geschäft selbst und möchte Sie vorweg, obwohl ich hier als Kommissionspräsident agiere, noch auf meine Interessenbindung als Präsident von Santésuisse hinweisen.
Bekanntermassen geht diese Vorlage auf die Motion Bischofberger 15.4157, "Franchisen der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen", zurück. In Erfüllung dieser Motion, die dieses Parlament verbindlich angenommen hat, schlägt uns der Bundesrat einen klaren, für jedermann transparenten Mechanismus vor, mit dem die Höhe der Franchisen künftig an die Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung angepasst werden kann.
Die SGK unseres Rates hat dieses Geschäft an ihrer Sitzung vom 25. Oktober 2018 behandelt und beantragt Ihnen Eintreten und Zustimmung zur Vorlage des Bundesrates.
Ich kann mich als Kommissionssprecher kurzfassen, da dieses Geschäft inhaltlich eng mit dem übernächsten Geschäft auf der Tagesordnung, der Motion 18.4096, verbunden ist. Dort wird der Kommissionssprecher eingehend auf die Höhe der Franchisen eingehen.
Noch eine letzte Vorbemerkung: In der Kommission wurde der Antrag gestellt, diese Vorlage sei mit der nächsten Vorlage auf der Tagesordnung, der parlamentarischen Initiative 15.468, zu verbinden. Dieses Ansinnen wurde jedoch mit 12 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Nun zur Vorlage selbst: Zwischen 1996, als das Krankenversicherungsgesetz in Kraft trat, und 2016 stiegen die Bruttokosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von 12 Milliarden auf - Sie hören richtig - 30 Milliarden Franken pro Jahr. Sie haben sich also innert zwanzig Jahren mehr als verdoppelt. Als Gründe hierfür werden etwa die Alterung der Bevölkerung, der medizinisch-technische Fortschritt und andere mehr erwähnt.
Vor dem Hintergrund dieser fatalen Kostenentwicklung wollen Parlament und Bundesrat nun verschiedenste Massnahmen ergreifen, um die Kostenentwicklung in den Griff zu bekommen und dabei insbesondere auch die Eigenverantwortung der Versicherten zu fördern und zu stärken. Als eine von diesen vielen Massnahmen soll diese Anpassung der Franchisen zur Eindämmung des Kostenanstiegs dienen. Konkret schlägt der Bundesrat in Zukunft folgenden Anpassungsmechanismus der Franchisen vor: Der Ausgangspunkt ist das Verhältnis zwischen den durchschnittlichen Bruttokosten pro Person und der ordentlichen Franchise. Als die vorerwähnte Motion Bischofberger angenommen wurde, waren diese Bruttokosten rund zwölfmal höher als die ordentliche Franchise von 300 Franken. Der Bundesrat beantragt Ihnen nun, dieses Verhältnis beizubehalten. Dies bedeutet konkret: Sobald die Bruttokosten mehr als 13-mal höher als die ordentliche Franchise sind, werden alle Franchisen um 50 Franken angehoben. Die Franchisen der Kinder - das einfach auch noch als Hinweis - sind bei diesem Anpassungsmechanismus ausgenommen, weil die ordentliche Franchise bei Kindern 0 Franken beträgt und über 90 Prozent der Kinder diese Franchise haben. [PAGE 1791]
Zu den Auswirkungen der Vorlage: Mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Mechanismus erhalten wir alle drei bis vier Jahre Anpassungen in 50-Franken-Schritten. Dies hat gerade, klare Beträge zur Folge. Aufgrund der höheren Eigenverantwortung der Versicherten rechnen der Bundesrat und damit natürlich auch die Kommission mit einer reduzierten Inanspruchnahme von Leistungen. In den Jahren der Erhöhung dürfte die Prämienerhöhung jeweils um 0,5 Prämienprozente geringer ausfallen.
Nun noch ein Hinweis zum Nichteintretensantrag von Kollegin Gysi: Der Kommissionssprecher französischer Sprache hat bereits darauf hingewiesen, dass die Kommissionsminderheit einfach davon ausgeht, dass der Bundesrat selbst entscheiden kann und soll, wann entsprechende Anpassungen notwendig sind - was er in der Vergangenheit ja bereits zweimal getan habe. Die Kommissionsmehrheit ist jedoch der Auffassung, dass hier eine entsprechende Lösung gewählt werden muss, die den Bundesrat innerhalb von klaren Rahmenbedingungen zum Handeln zwingt.
Die Kommission ist mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten. Namens der Kommissionsmehrheit ersuche ich Sie demgemäss ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten. In der Gesamtabstimmung - ich kann das auch schon vorwegnehmen - wurde der Entwurf des Bundesrates mit 16 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen und zugleich auch die eingangs erwähnte Motion Bischofberger 15.4157 abgeschrieben.