Steiner Rudolf · Nationalrat · 2000-03-15
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-15
Wortprotokoll
Morgen werden wir den zweiten Teil des Subventionsberichtes beraten und sicher einige darüber jammern hören, dass von 27 Milliarden Franken an Subventionen langfristig nur gerade 100 bis 180 Millionen Franken eingespart werden können. Ich bitte Sie, sich bei der Behandlung des vorliegenden Geschäftes diesen Subventionsbericht vor Augen zu halten, denn der Fall Lothar ist für mich ein Paradebeispiel dafür, wie man es nicht machen sollte.
Dass es sich um Subventionen handelt, ist selbst in der Vorlage zu lesen. Subventionen unterstehen aber nicht nur der freien Willensbildung der Verwaltung und des Parlamentes, sondern sie unterstehen den Vorschriften unserer Subventionsgesetzgebung. Dort können Sie nachlesen, dass eine subventionierte Aufgabe zweckmässig, kostengünstig und mit minimalem Aufwand erfüllt werden muss. Das sind Vorgaben, die mit dem Geschäft Lothar ganz klar nicht erfüllt sind. Sie sind so wenig erfüllt wie die weitere Bedingung des Subventionsgesetzes, wonach den Erfordernissen der Finanzpolitik Rechnung getragen werden muss.
Es ist unbestritten - auch für die FDP-Fraktion -, dass den Geschädigten Hilfe geleistet werden muss. Diese Hilfe in der Not darf aber nicht dazu missbraucht werden, um nun mit Hilfe des "Zufalls Lothar", wie es ein Vertreter des Buwal ausgedrückt hat, die generellen Perspektiven - sprich: die generelle Philosophie - des Buwal bezüglich der Waldpolitik über den Umweg einer Notgesetzgebung umzusetzen. Ich denke beispielsweise an die Erweiterung des Programmes "Holz 2000", an die Kredite zur Erforschung der Klimaveränderungen, an die Schaffung von Waldreservaten, an Vorschriften über Arbeitssicherheit. Das hat mit direkter Behebung von Schäden, die durch den Orkan Lothar entstanden sind, nichts zu tun, sondern wäre eine Umgehung des ordentlichen Gesetzes- und Budgetweges.
Auch wenn es gut gemeint ist, spricht es für sich - und meines Erachtens gegen die Vorlage -, dass es einer farbigen Erläuterung bedarf, um dies überhaupt einigermassen transparent zu machen.
Trotz dieser Vorbehalte ist die FDP-Fraktion für Eintreten, und zwar deshalb, weil wir uns unter Zugzwang befinden, weil die Geschädigten dringend unserer Hilfe bedürfen und diese keinen Aufschub erträgt. Wir vertreten das Eintreten im Vertrauen darauf, dass der gemeinsame Antrag bezüglich der Verteilung der Mittel, wie er von der FDP-, der CVP- und der SVP-Fraktion in diesem Rat gestellt wird, Erfolg haben wird. Damit ist sichergestellt, dass zumindest ein Teil dieser vielen Gelder an den richtigen Ort fliesst. Damit sind die Personen gemeint, die dadurch auf einigermassen unbürokratische Weise innert nützlicher Frist Hilfe erhalten: nämlich die Direktgeschädigten und nicht irgendwelche zwischengeschalteten Institutionen und Einrichtungen.
Für Einzelheiten zu diesem Antrag verweise ich auf die späteren Ausführungen im Rahmen der Detailberatung.
Zu den Obstbäumen: Die FDP-Fraktion unterstützt das Bundesgesetz und den Bundesbeschluss betreffend die Schäden an den Obstbäumen - obwohl es, genau betrachtet, unter der Optik des Subventionsgesetzes wieder eine typische "Giesskannensubvention" ist, wenn ab fünf gefällten Bäumen einfach generell 140 Franken pro Hochstammbaum ausgerichtet werden. Summa summarum haben wir etwelche Vorbehalte dagegen, wie diese Vorlage zustande gekommen ist und was da unter dem Vorwand der Behebung der Schäden aufgrund des Orkans Lothar alles eingepackt werden soll. Aber wir sind der Meinung: Zugunsten des Ganzen und zum Wohle der effektiv Geschädigten, denen Hilfe zukommen soll, sollten wir auf diese Vorlage trotz der begründeten Vorbehalte eintreten und alsdann insbesondere dem überfraktionellen Antrag bezüglich der Verteilung der Mittel zustimmen.