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Graber Konrad · Ständerat · 2018-11-27

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-11-27

Wortprotokoll

Ich mache hier gewisse kurze Ausführungen zur Übergangsbestimmung, [PAGE 819] Absatz 3 auf Seite 25 der Fahne in deutscher Sprache. Die Schwesterkommission hat uns in einem Brief ersucht zu klären, ob zur Regelung des übermässigen Vermögensverbrauchs in Artikel 11a Absätze 3 und 4 eine Übergangsbestimmung erforderlich sei. Nach Ansicht der konsultierten Verwaltung ist eine solche Übergangsbestimmung streng genommen nicht erforderlich, weil es das Verbot der echten Rückwirkung gibt. Alleine die Tatsache aber, dass die Frage gestellt wurde, weist darauf hin, dass sich hier in der Praxis möglicherweise die Frage stellen könnte. Ihre Kommission hat deshalb bei der Übergangsbestimmung einen Absatz 3 eingefügt, wonach Artikel 11a Absätze 3 und 4 nur für Vermögen gelten soll, das nach Inkrafttreten dieser Änderung verbraucht worden ist.