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Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · 2018-11-27

Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-11-27

Wortprotokoll

Ich beschränke mich in meinen Ausführungen auf den Bereich der Personalausgaben, den wir auch in Block 1 weiterdiskutieren werden.

Der französische Schriftsteller und Surrealist Jean Cocteau hat einmal nüchtern festgestellt: "Die meisten leben in den Ruinen ihrer Gewohnheiten." So kommt es mir vor, wenn wir über den Personalbereich diskutieren, weil jedes Jahr das gleiche Szenario abläuft. Was ich damit meine, möchte ich an der aktuellen Stellungnahme des Bundesrates zu meiner Motion 18.3773, "Produktivität in der Bundesverwaltung managen", illustrieren und verdeutlichen. Die Forderung der Motion ist eine simple: Die Produktivität des Personals soll gefördert werden, um eben die aktuelle, seit Jahren laufende Personalaufstockung zu stoppen. Der Bundesrat verpasst keinen Moment, um seine Massnahmen mit dem Argument der Digitalisierung zu begründen. Wenn Sie Effizienzgewinne realisieren, dann heisst das eben nichts anderes, als dass Sie Kosten senken können, sonst machen Sie keine Effizienzgewinne. Wenn wir zu Recht in die Digitalisierung investieren, dann müssen diese Effizienzgewinne realisiert und entsprechend umgesetzt werden.

Nun, was macht der Bundesrat? Er will die Produktivität nicht fördern. Er begründet dies dann mit einer Standardantwort, die wir auch in der Kommission immer wieder gehört haben. Ich zitiere aus der Stellungnahme des Bundesrates zu meiner Motion: "Als der Bundesrat auf den 1. Januar 2017 das neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) einführte, richtete er den Fokus in der Verwaltungsführung noch stärker nach der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit aus." Er fährt weiter fort: "Bei der Erstellung des Voranschlages mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan für das kommende Jahr definiert jede Verwaltungseinheit für ihre Leistungsgruppen spezifische Ziele. In der Budgetberatung kann das Parlament bei Bedarf gezielt intervenieren und auf die Leistungs- und Ressourcenplanung der Verwaltung und ihrer Leistungsgruppen Einfluss nehmen."

Das ist die Standardstellungnahme des Bundesrates zu diesem Prozess. Das ist durchaus korrekt. Mit Goethe zusammen sage ich: "Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube." Jahr für Jahr spielt sich nämlich in der Budgetrunde das gleiche Szenario ab, auch dieses Jahr. Erneut soll der Personaletat aufgestockt werden, dieses Jahr um 160 Stellen. Sie erinnern sich sicher daran, dass dieses Parlament einen Stellenplafond von 35[NB]000 Vollzeitstellen beschlossen hat. Nun hat der Bundesrat einen Ausweg gefunden und die Diktion flugs umgedeutet, indem er sagt, es solle nun nicht mehr über Stellen, sondern neu über Personalkosten insgesamt entschieden bzw. "geführt" werden.

Sie können über Stellen oder über Kosten führen, das Resultat ist immer dasselbe und müsste entsprechend umgesetzt werden. Deshalb hat die Finanzkommission wegen dieser umgedeuteten Diskussion eine Motion eingereicht, die einen Plafond auf den Kosten finden will. In der Praxis ist es aber auch so, dass anbegehrte Korrekturmassnahmen im Budgetprozess von Bundesrat und Verwaltung immer mit den gleichen Argumenten bekämpft werden. Der Tenor lautet dann so: Im November können wir nicht mehr korrigieren, die Zeit ist zu kurz; Querschnittkürzungen können auf den Januar nicht umgesetzt werden. Mit anderen Worten: Wir haben hier ein ultimatives Killerargument, wenn die Exekutive ihrer Personalführungsaufgabe nicht nachkommen will und wenn sie eben dort keine Schwergewichte setzen will. Zusätzlich wird die Teuerung mit 0,8 Prozent ausgeglichen und werden die Arbeitgeberbeiträge in die Pensionskasse um 0,8 Prozent erhöht, was insgesamt bereits eine Lohnanpassung von 1,6 Prozent gibt. Dann haben Sie Fluktuationsgewinne von 2 Prozent. Mit diesen werden die Reallohnerhöhungen letztlich finanziert. Das begründet denn auch den Minderheitsantrag auf eine Querschnittkürzung bei den Personalausgaben um 50 Millionen Franken.

Ein Teil unserer Fraktion wird diese Kürzung der Personalausgaben unterstützen, weil er der Auffassung ist, dass das Sparpotenzial im Eigenbereich der Verwaltung zu nutzen ist. Spar- und Effizienzsteigerungspotenziale sind konsequent auszuschöpfen. Man kann nicht allen Ernstes von Digitalisierung sprechen und IT-Projekte in dreistelliger Millionenhöhe beschliessen, und dann ist in Bezug auf die Personalausgaben keine Wirkung auszumachen.