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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2002-06-04

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-04

Wortprotokoll

Ich gestatte mir vier Bemerkungen zu den beiden Vorlagen Leitbild und Gesetz:

1. Der Bevölkerungsschutz ist eine Gratwanderung zwischen Föderalismus und Zentralismus und insofern von der Gestaltung her eine ganz andere Aufgabe, als es die Reform der Armee war. Das Prinzip ist hier relativ einfach: Man muss die Probleme dort lösen, wo sie anfallen - primär in der Gemeinde, in der Region, im Kanton. Folglich gilt hier im Zweifelsfall der Föderalismus. Man muss dort zentralisieren, wo es sinnvoll ist. Sicherlich ist das z. B. im Kaderausbildungsbereich der Fall. Mir scheint, dass dieses Projekt, wie es vom federführenden Departement präsentiert wurde, diese Gratwanderung zwischen Föderalismus und Zentralismus sehr gut gemeistert hat, und ich stehe voll und ganz hinter diesem Projekt. Ich habe auch im eigenen Kanton erlebt, wie der Zivilschutz und der Bevölkerungsschutz - in Entsprechung zur entstehenden Gesetzgebung - künftig organisiert werden sollen. Aus dieser Erfahrung kann ich sagen: Was man uns hier präsentiert, ist optimal.

2. Zum Aspekt der Optimierung: Man hat es verstanden, hier nun wirklich die verschiedensten Interessen zu optimieren: Man optimierte bei den Ressourcen, die in Form dieser fünf Organisationen, die zur Verfügung stehen und als Räderwerk zum Teil relativ fein ineinander greifen und deren Ressourcen aufeinander abgestimmt werden müssen. Man optimierte auch bei den Beständen - der Präsident der Kommission hat darauf hingewiesen, dass man gewisse Bestände anpassen wollte. Schliesslich optimierte man aber eben auch bei den Kompetenzen, was bis in die Frage der Schutzbautenpolitik hineinführt, die meines Erachtens sehr klug geregelt wurde: Sie soll als Errichtungspflicht eigentlich bestehen bleiben, und es soll nur nachgerüstet werden, wenn auch die Armee aufwachsen muss.

[PAGE 286] 3. Zur Frage der Finanzierung: Ich stehe vorbehaltlos hinter dem vorgeschlagenen Modell der Zuständigkeitsfinanzierung. Wir sollten jetzt den Mut haben, auch schon in Richtung des neuen Finanzausgleiches vorauszudenken und uns entsprechend darauf einzustellen; das hat man hier gemacht. Diejenigen Kantone, die Angst haben, es würde sie mehr kosten, irren sich. Wenn man nämlich die Gesamtrechnung für alle drei Ebenen anschaut, fallen Entlastungen um mindestens 50 Millionen Franken an. Das gibt den meisten Kantonen sogar Spielräume. Ich habe keine Angst, dass es dadurch in gewissen Kantonen zu Luxuslösungen kommt, im Gegenteil: Die Kantone sollen doch z. B. die Möglichkeit haben, das Material entsprechend ihren geographisch-topographischen Besonderheiten zu beschaffen. Gerade in diesem Kernelement des Föderalismus müssen die Unterschiede liegen. Ich unterstütze diese Form der Finanzierung also ebenfalls rückhaltlos.

4. Beim Gesetz - ich werde mich dann bei der Diskussion zum Gesetz nicht mehr melden -, sind noch zwei Pendenzen hängig: Die eine ist von Herrn Bieri aufgezeigt worden. Ich halte sie nicht für dringend, aber es ist richtig, dass man sie hier thematisiert hat. Die zweite Pendenz betrifft den Einsatz der Armee. Das Gesetz sagt darüber eigentlich wenig. Es besagt einfach, dass die Armee nötigenfalls Einsätze leistet und dass sie dann selber bestimmt, welche Mittel sie dafür einsetzt. Diese Doktrin der Subsidiarität ist absolut richtig.

Es ist wahrscheinlich auch richtig, dass man im Gesetz nicht versucht hat, Kriterien detailliert zu formulieren; dies, weil auch die Kantone unterschiedliche Vorstellungen darüber haben, wann man denn die Armee für den Bevölkerungsschutz einsetzen soll. Ich habe mir das längere Zeit überlegt und bin eigentlich zum Schluss gekommen, dass das eine rein politische Frage ist, über die sich in diesem Sinn nicht legiferieren lässt. Ich bin der Meinung, dass die Armee durchaus die Möglichkeit für Einsätze im Bereich des Bevölkerungsschutzes haben soll, und zwar schon in Friedenszeiten. Die Armee soll nämlich fit bleiben. Wir dürfen doch die Armee vor lauter Konzentration auf die Kernaufträge und auf die Ausbildung nicht zu einem Laborverband verkommen lassen! Eine Armee, die nur noch im Labor arbeitet, nie mehr draussen ist und keine praktischen Einsätze mehr leistet, würde zu einer "Reissbrettfigur". Das sollten wir verhindern, und deshalb kann ich mit dieser Pendenz leben. Ich bitte aber Herrn Bundesrat Schmid, sich aus seiner Sicht doch noch dazu zu äussern, damit wir hier sehen, was eigentlich die Doktrin ist und in welchem Verhältnis Bevölkerungsschutz und Armee-Einsatz zueinander stehen sollen.

Zum Schluss möchte ich dem federführenden Departement und all jenen danken, die am Leitbild und am Gesetz mitgearbeitet haben. Ich finde, dass uns eine optimal gelungene Gesetzgebung vorliegt. Ich empfehle Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und den Kommissionsanträgen zuzustimmen, wobei ich gewisse Sympathien für die Anträge Pfisterer Thomas und Lombardi bezüglich Artikel 33 habe. Im Übrigen bin ich aber der Meinung, dass wir der Vorlage so zustimmen sollten, wie sie die Kommission dem Rat vorlegt.