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Janiak Claude · Ständerat · 2018-11-27

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-11-27

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat die Vorlage anlässlich der Herbstsession behandelt und mit einigen Änderungen in der Gesamtabstimmung mit 192 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Er hat dieses Geschäft etwa ein Jahr lang bei sich gehabt, viele Anhörungen gemacht, und wir haben uns dann zum Ziel gesetzt, es in der nächsten Session, also jetzt, in den Rat zu bringen - und haben das auch geschafft.

Welche Infrastrukturen braucht es? Wie ist die Schweiz international bezüglich digitaler Infrastruktur positioniert? Sind die Verbindungen schnell genug? Wie kann der Zugang für die Bürgerinnen und Bürger gesichert werden? Wie steht es um die Kosten? Letztere Frage ist wirtschaftspolitisch sehr relevant, die Dynamik am Markt ist beeindruckend.

Die Phase der Investitionen in das Glasfasernetz hat schon vor einiger Zeit begonnen, und es ist so, dass die Revision wirklich nötig ist. Die heute geltende Gesetzgebung trägt das Datum 30. April 1997 und ist am 1. Januar 1998 in Kraft getreten. Sie stammt also aus einer Zeit, in der das Internet weit [PAGE 823] davon entfernt war, die umfassende Rolle zu spielen, die ihm heute zukommt. Der Bundesrat schlägt deshalb eine Teilrevision des FMG vor, die das Recht an die neuen Gegebenheiten anpassen soll.

Ein Ziel der Revision ist es, administrative Hürden abzubauen und die generelle Meldepflicht zu streichen. Registriert werden sollen künftig nur noch die Anbieterinnen, die Ressourcen vom Staat benötigen, also nur noch diejenigen, die etwa Telefonnummern oder Frequenzen brauchen. Die heute für sämtliche Unternehmen bestehende Meldepflicht, wonach sich jede Anbieterin von E-Mail-Services - das sind auch Fernmeldedienste - beim Bakom melden muss, ist in der heutigen Zeit nicht mehr umsetzbar. Sie führt im Schweizer Markt, in dem sich kleine Anbieterinnen, aber auch globale Player bewegen, zu Ungleichbehandlungen. Die Aufsicht über den ganzen Telekombereich bleibt aber als generelle Aufgabe des Bakom bestehen.

Ein Thema der Revision ist die Regulierung der Roaming-Preise. Darüber haben wir uns ja auch schon diverse Male bei der Behandlung entsprechender Vorstösse unterhalten. Ideal wäre ein bilaterales Abkommen mit der EU gewesen, um gleiche Bedingungen für alle zu gewährleisten, aber das ist derzeit nicht möglich. Die Schweizer Telekomunternehmen haben damit im EU-Raum eine andere Ausgangslage als Firmen aus EU-Mitgliedstaaten, und sie müssen privatrechtliche Verträge mit Partnerunternehmen im Ausland abschliessen. Inzwischen haben die EU-Staaten die Roaming-Tarife sukzessive nach unten reguliert und letztes Jahr ganz abgeschafft. Mobilfunkkunden im EU-Raum zahlen nun in der Regel im EU-Ausland dieselben Tarife wie beim Mobiltelefonieren oder Surfen in ihrer Heimat. Hier besteht in der Schweiz eine Gesetzeslücke, die geschlossen werden soll.

Ein weiteres Thema sind die missbräuchlichen Werbeanrufe. Auch über dieses Ärgernis haben wir uns im Rat schon mehrfach unterhalten. Gemäss Seco gab es allein im Jahre 2017 über 15[NB]000 Beschwerden wegen solcher missbräuchlicher Anrufe. Auch hier spielt das Internet eine entscheidende Rolle, denn die verbotenen Anrufe werden meist von einem ausländischen Callcenter über das Internet getätigt - sehr oft aus Irland. Diese Callcenter können praktisch nicht strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden, weil die internationale Strafverfolgung solcher Taten äusserst schwierig ist. Hier will der Bundesrat den bestmöglichen Schutz bieten und z. B. den Einsatz von Filtern vorschreiben; darüber werden wir uns in der Detailberatung sicher auch noch unterhalten.

Ein weiterer Revisionspunkt betrifft den Schutz der Internetinfrastruktur. Hier gibt es einen besonderen Anpassungsbedarf im Bereich der Domain-Namen, welche neben den Internetadressen die zentralen Parameter im Internetverkehr bilden. Für die Verwaltung der Domains, die in den Hoheitsbereich der Schweiz fallen, wird eine explizite Gesetzesgrundlage geschaffen, was für die Stabilität des Internetverkehrs nötig ist. Bekanntlich nehmen Cyberattacken laufend zu, und Personen werden erpresst, ein Lösegeld zu zahlen. Die Revision des FMG hat auch zum Ziel, dass Massnahmen für die Sicherheit der Netze ergriffen werden.

Es gibt Punkte bei dieser Revision, die heikel und zwischen Bundesrat und Nationalrat umstritten sind. Eines dieser Themen ist die Netzneutralität. Der Bundesrat schlägt Ihnen hier die Einführung einer Transparenzpflicht für die Anbieterinnen vor: Die Anbieterinnen sollen die Kundschaft informieren müssen, wenn es hinsichtlich der Datenübertragung eine unterschiedliche Behandlung gibt. Der Nationalrat will Ungleichbehandlungen beim Datentransport verbieten; andere wollen diesbezüglich gar keine Regelung. Ich werde Ihnen im Rahmen der Detailberatung darlegen, dass Ihre Kommission eine differenziertere Lösung vorschlägt - sozusagen einen Kompromiss zwischen Bundesrat und Nationalrat.

Ein weiterer Punkt ist die Frage der Wettbewerbsregel und des Netzzugangs. Im geltenden Gesetz ist der Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, die sogenannte letzte Meile, auf die Kupfertechnologie eingeschränkt. Die Swisscom hat hier das Monopol. Moderne Telekomnetze werden aber mit Glasfaser gebaut: Auch wenn mit Kupferkabeln noch anständige Bandbreiten erzielt werden können, erlaubt die Glasfasertechnologie eine viel höhere Geschwindigkeit. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es die Einführung eines technologieneutralen Zugangs braucht. Im Nationalrat obsiegte die Auffassung, dass die Investitionsanreize verlorengingen, worunter vor allem die Randregionen zu leiden hätten. Anstelle einer technologieneutralen Zugangsmöglichkeit hat er eine regelmässige Berichterstattungspflicht beschlossen. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte dem Nationalrat hier folgen; auch zu diesem Punkt äussere ich mich im Rahmen der Detailberatung noch. Ich bin überzeugt, dass Bundesrätin Leuthard bei dieser Frage dann nochmals zu Hochform auflaufen und uns, der Mehrheit, die Leviten lesen wird. (Heiterkeit)

Ein letzter Punkt betrifft die Funkkonzession für die Blaulichtorganisationen. Der Nationalrat will die Blaulichtorganisationen von der Erteilung von Funkkonzessionen durch das Bakom ausnehmen, wobei es vor allem um die Befreiung der Blaulichtorganisationen von den Verwaltungsgebühren geht. Allerdings steht die Frequenznutzung und nicht die Gebührenpflicht im Vordergrund. Die Frequenzen werden gemäss Nationalem Frequenzzuweisungsplan zugeteilt. Das Bakom betreibt ein landesweites Monitoringsystem und behebt Funkstörungen im 24-Stunden-Betrieb. Frequenznutzende mit hohen Anforderungen an einen störungsfreien Betrieb wie die Blaulichtorganisationen sind auf eine gute Qualität im Funkspektrum angewiesen. Ihre Kommission unterstützt in diesem Punkt den Bundesrat, der ein System vorschlägt, bei dem vor allem zur Vermeidung funktechnischer Störungen eine eingeschränkte Konzessionspflicht gelten soll. Es muss sichergestellt sein, dass jemand die Frequenznutzungen koordiniert und die Störungsbehebung garantiert.

Das sind die wesentlichen Punkte, die wir in der Detailberatung dann noch genauer diskutieren werden. Ihre Kommission beantragt, auf die Vorlage einzutreten und ihr bei ihren Anträgen zu folgen.