Bieri Peter · Ständerat · 2002-06-04
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-04
Wortprotokoll
Wenn ich hier das Wort ergreife, dann deshalb, weil ich während meiner acht Jahre als Gemeinderat auch für den Zivilschutz zuständig war und dort gewisse Erfahrungen gemacht habe, die ich nun bei der Reform des Bevölkerungsschutzes einbringen kann. Während meiner Zeit als Gemeinderat zählte der örtliche Zivilschutz alleine in unserem rund 5000 Einwohner zählenden Dorf rund 300 Angehörige, mehrheitlich Männer. Dazu kamen in der Sanität, in der Information und beim Kulturgüterschutz erfreulicherweise auch einige Damen. Auch wenn man nicht vom Begriff "Massenorganisation" sprechen konnte, so durfte man doch von einer Organisation sprechen, bei der vor allem die grosse Personenzahl die Stärke und die Schlagkraft im Einsatz ausmachte. Im Gemeindewerkhof stand neben dem Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr auch die Wasserpumpe des Zivilschutzes, beide schön nebeneinander und perfekt gewartet. Zwar benutzen Feuerwehr und Zivilschutz die beiden Geräte gemeinsam, zugewiesen sind sie jedoch der einzelnen Organisation. Schon damals haben wir in unserem kleinen Kanton Zug unter den Gemeinden und zwischen Feuerwehr und Zivilschutzorganisation diskutiert, inwieweit es nicht doch sinnvoll wäre, vermehrt zusammenzuarbeiten.
Was möchte ich damit sagen? Die uns mit dem Leitbild Bevölkerungsschutz und dem neuen Bundesgesetz vorgelegten Neuerungen sind von der Grundidee her nicht einfach eine Doktrin von oben, sondern sie sind auch von der Basis her in diese Richtung entwickelt worden. Auch die Zusammenarbeit mit den im Leitbild dargestellten Partnerorganisationen ist im Grundsatz nicht ganz neu. Hingegen ist es richtig, dass mit der Reform angestrebt wird, wie diese Aufgabenteilung klar und unter Vermeidung von Doppelspurigkeiten zu regeln ist. Zu teilen ist auch die Ansicht, dass der Bevölkerungsschutz primär auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausgerichtet ist. Die Gegenwart zeigt, dass solche Ereignisse mit weit grösserer Wahrscheinlichkeit eintreffen als der Kriegsfall, auf den die Organisation in der Vergangenheit in erster Linie ausgerichtet war. Entsprechend ist die Ausbildung zu gestalten, die im Übrigen in Anbetracht der möglichen Vielfalt von Katastrophen mit einer Grundausbildung von minimal zwei und maximal drei Wochen mit jährlichen Wiederholungskursen von minimal zwei Tagen bis längstens einer Woche pro Jahr doch eher knapp bemessen ist. Wenn diese Ausbildungszeit schon so kurz ist, ist es deshalb, auch zur Imageförderung, zwingend, dass sie in optimaler Form genutzt wird. In diesem Sinne sind auch die Bundesorgane gefordert, denn sie legen schliesslich den gemeinsamen Ausbildungsrahmen fest, engagieren sich in der Kaderausbildung und schaffen damit die Grundlagen für eine einheitliche Ausbildung.
Ich habe in der Kommission die Frage nach der Ausbildungsqualität gestellt. Dabei wollte ich nicht in dem Sinne verstanden werden, dass ich der Ansicht sei, je länger die Ausbildung, desto besser. Ich habe vielmehr die militärische Ausbildungszeit in das Verhältnis zum Bevölkerungsschutz gestellt und mich gefragt, ob die Aufgaben des Letzteren so viel einfacher seien. Man hat mir geantwortet, dass die Ausbildung des Bevölkerungsschutzes eher mit derjenigen einer Feuerwehr verglichen werden könne. Das kann mich als ehemaligen Feuerwehrsoldaten zufrieden stellen. Wichtig scheint mir indes zu vermerken, dass wir in der Feuerwehr mit wenig Ausbildungszeit zurecht kamen, weil wir - durch wiederholte Ernstfalleinsätze gewitzigt - unsere Übungen im Grossen und Ganzen entsprechend motiviert absolvierten.
Für die Motivation mögen ein gutes Leitbild und ein fortschrittliches Gesetz recht sein. Wichtiger wird es jedoch sein, dass es gelingt, mit einem guten Kader und guten Ausbildungsprogrammen die Leute bei der Stange zu halten. Weil der Bevölkerungsschutz in Zukunft ja schwergewichtig eine Aufgabe der Kantone sein wird, haben wir als Standesvertreter im Besonderen die Anliegen der Kantone zu beurteilen. Die Kantone - so auch mein Kanton - haben angeregt, dass der Bund sie mit einem so genannten Sockelbeitrag für diejenigen Massnahmen entschädigen sollte, welche diese für Katastrophen und Notlagen treffen, für deren Bewältigung der Bund von Gesetzes wegen zuständig ist. Dazu gehören Massnahmen bei einem bewaffneten Konflikt, bei Gewalt unterhalb der Kriegsschwelle, bei erhöhter Radioaktivität und bei Epidemien, Tierseuchen usw.
Wenn wir trotz unseres Amtes als Standesvertreter nach eingehender Diskussion nicht darauf eingetreten sind, dann ist das klar im Sinne des neuen Finanzausgleiches zu sehen, wo die Zuständigkeitsfinanzierung vorgesehen ist. Der Wegfall einer bundesseitigen Sockelfinanzierung darf nun aber nicht dazu führen, dass sich zwischen den Kantonen - sei es aus finanziellen Gründen oder aus der Gewichtung der Bedeutung heraus - erhebliche Unterschiede im Schutzgrad und in der Qualität des Bevölkerungsschutzes zwischen den Kantonen ergeben.
Ein offenbar im Moment nicht befriedigend zu lösendes Problem stellt die Anrechnung der Diensttage zwischen dem 31. und dem 40. Altersjahr bei der Wehrpflichtersatzabgabe dar. Wie mir der Chef unseres kantonalen Zivilschutzes erklärt hat, können Zivilschutzangehörige, vor allem auch die Kader, am besten dann zu Zusatzleistungen animiert werden, wenn dafür ein finanzieller Anreiz besteht. Dies muss primär über die Befreiung bzw. die Rückerstattung der Wehrpflichtersatzabgabe geschehen. Da die Wehrpflichtersatzabgabe eine subsidiäre Form der Militärdienstpflicht darstellt, kann nach dem 30. Altersjahr die vorher bezahlte Abgabe nicht zurückgefordert werden, wenn jemand zwischen dem 31. und dem 40. Lebensjahr Zivilschutzdienst leistet; dies im Gegensatz zu den Angehörigen der Armee, welche bei versäumten WK bis zum 34. Lebensjahr ihren Dienst nachholen und nach erfolgter Dienstleistung die Wehrpflicht-Ersatzabgabe wieder zurückfordern können.
Diese Ungleichheit haben übrigens auch die kantonalen Militär- und Zivilschutzdirektoren gerügt. Dieser Mangel kann offenbar aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht behoben werden. Das ist für den Bevölkerungsschutz als klarer Mangel zu betrachten und müsste, bei nächster sich bietender Gelegenheit, unbedingt korrigiert werden. Denn, wie ich einleitend gesagt habe, ist es primär die Motivation, die schlussendlich zur Qualität des Bevölkerungsschutzes, speziell des Zivilschutzes, beitragen soll.
Ich beantrage Ihnen, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.
Mein Problem mit der Rückerstattung der Wehrpflichtersatzabgabe konnten wir nicht lösen. Es bleibt nach wie vor bestehen und sollte bei irgendeiner nächsten Gelegenheit doch nochmals besprochen und behoben werden können.
Ansonsten haben wir festgestellt, dass die Vorbereitung auf dieses Gesetz an sich sehr gut ist. Sie stellen auch fest, dass zur Vorlage sehr wenige Abänderungsanträge vorliegen. Es gibt nur einen einzigen Minderheitsantrag, was doch dafür spricht, dass diese Vorlage im Bereiche des Bevölkerungsschutzes gut vorbereitet wurde und uns der Bundesrat hier einen ausgereiften Vorschlag präsentieren konnte.
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