Maurer Ueli · Bundesrat · 2018-11-27
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-11-27
Wortprotokoll
Hier, im Block 2, sind wir auch bei einem jährlichen Ritual der Budgetberatungen, nämlich bei der Frage des Aufwandes für die internationalen Beziehungen. Der Bundesrat hat sich beim Budget an die Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 gehalten und die entsprechenden Beträge eingesetzt. Diese sind damit etwas höher als letztes Jahr - wenn man den Swiss Investment Fund for Emerging Markets (Sifem) ausklammert, sind es 3,2 Prozent.
Wir haben in diesem Bereich einerseits die Aufstockungsanträge der Minderheit II (Schneider Schüttel) und andererseits die Kürzungsanträge der Minderheit Keller Peter. Ich bitte Sie, hier bei der Variante des Bundesrates zu bleiben und die entsprechenden Minderheitsanträge sowohl von links wie auch von rechts abzulehnen. Indem wir uns an die Rahmenbedingungen der Botschaft halten, schaffen wir Planungssicherheit in der internationalen Zusammenarbeit. Das war die Grundlage für die Planung dieser Zusammenarbeit. Sowohl Mehrausgaben wie auch Minderausgaben verhindern die Planungssicherheit und führen allenfalls zu einer Stop-and-go-Politik.
Anmerken möchte ich, dass die Erhöhungen, die vorgeschlagen sind, schon 2020 nicht mehr finanziert werden können. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir dann wieder ein engeres Kostenumfeld beziehungsweise weniger Budgetfreiheit als im Moment haben werden. Daher macht es auch keinen Sinn, für 2019 die Beiträge zu erhöhen, wenn wir sie schon 2020 wieder kürzen müssen. Mit der Variante des Bundesrates sind Sie auf der sicheren Seite. Wir haben eine Langfristplanung, welche in diesem Bereich auch Sinn macht.
Eine weitere Kürzung, wie sie von der Minderheit Keller Peter vorgeschlagen wird, verstösst ebenfalls gegen den Grundsatz der Planungssicherheit. Sie haben die Beiträge in den letzten Jahren schon massiv gekürzt, und wir führen sie jetzt so entsprechend weiter. Also bitte ich Sie, sowohl die Aufstockungsanträge wie auch die Kürzungsanträge abzulehnen.
Wir haben in diesem Zusammenhang auch noch den Antrag der Minderheit I (Gysi), die Quote der öffentlichen Entwicklungshilfe sei auf 0,5 Prozent zu erhöhen. Auch hier bitte ich Sie, den Antrag nicht zu unterstützen und das nicht in die Ziele aufzunehmen.
Bei den Anträgen der Minderheit Grin geht es um die Bundesasylzentren. Hier setzen wir die Beiträge ein, die wir aufgrund der Berechnungen für den Betrieb der Asylzentren brauchen. Das war ja auch im Zusammenhang mit der Referendumsabstimmung eine grosse Diskussion. Die Asylzentren sollen die Verfahren verkürzen und eigentlich zu Kosteneinsparungen führen, indem Gesuche rascher abgehandelt werden können. Wenn Sie hier den Aufwand kürzen, erreichen wir dieses Ziel nicht und laufen entsprechend Gefahr, dass die Verfahren wieder länger dauern und entsprechende Mehrkosten verursachen. Das ist also wahrscheinlich kein Kürzungsantrag, der hier eingereicht wurde, sondern der Antrag würde tendenziell zu höheren Kosten bei anderen Positionen führen. Ich bitte Sie also, auch die beiden Minderheitsanträge Grin abzulehnen und bei der Mehrheit und beim Bundesrat zu bleiben.
Wir haben dann noch den Antrag auf Kürzung um 45 Millionen Franken bei der Sozialhilfe für Asylsuchende. Das ist eine rechnerische Grösse. Es spielt da eigentlich keine Rolle - wenn man das rein finanziell betrachtet -, was Sie machen. Wir haben beim Budget generell die Regel, dass wir im Mai die Annahmen für das kommende Jahr treffen. Auf dieser Grundlage verabschieden wir dann das Budget. Die Regelung, dass wir vor Mitte des Jahres Annahmen treffen, führt dazu, dass wir auch die Schuldenbremse immer gleich beurteilen. Wenn Sie plötzlich im Herbst neue Elemente hinzufügen, besteht die Gefahr, dass wir dann an der Schuldenbremse manipulieren. Für dieses Jahr spielt es keine Rolle, weil sie ohnehin eingehalten wird. Aber es gibt natürlich eine ganze Reihe von Positionen, die wir Ende Jahr anders einschätzen als Anfang Jahr.
Ich bitte Sie, hier beim Bundesrat zu bleiben, damit wir klare Regeln für die Budgetierung haben. Es spielt, wie gesagt, finanziell keine Rolle, ob Sie die Position jetzt kürzen oder nicht. Es werden dann einfach die entsprechenden Aufwände verbucht. Diese richten sich nach der Zahl der Asylsuchenden. Sie würden hier keine Kürzung in diesem Bereich machen, sondern einfach den Gesamtbetrag kürzen. Es kann, wie gesagt, gefährlich werden, wenn wir gegen Ende des Jahres Annahmen ändern. Denn in Jahren, in denen wir allenfalls knapp an Mitteln sind, wird damit plötzlich auch an der Schuldenbremse manipuliert. Wir sollten das Prinzip der Schuldenbremse hochhalten.
Zum Migrationsabkommen mit Eritrea wünsche ich uns und Ihnen viel Glück. Das werden wir nicht erreichen. Das ist im Voraus Makulatur. Kein Land der Welt hat ein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea. Wir werden das nächstes Jahr auch nicht erreichen. Ich nehme das gerne als Wunsch zur Kenntnis. Wenn Sie das festschreiben, werden wir Ende des Jahres rapportieren müssen: Ziel nicht erreicht. Das ist eine der Realitäten. Ich plädiere dafür, dass wir Realpolitik [PAGE 1830] betreiben und keine Wunschpolitik, sowohl bei solchen Aufträgen wie auch bei den Finanzen.
Die Integrationsmassnahmen auf dem Stand Finanzplan 2019 einzufrieren - das ist der letzte Antrag, der Antrag der Minderheit Grin - macht so ebenfalls keinen Sinn. Wir müssen diese Programme beurteilen und dann wieder entsprechend Mittel einstellen. Sie haben nächstes Jahr die Möglichkeit, hier korrigierend einzugreifen. In einem Bereich, der eine gewisse Dynamik aufweist, in dem wir Massnahmen prüfen wollen, macht es wohl wenig Sinn, diese Mittel im Voraus zu begrenzen. Ich würde Ihnen empfehlen, diesen Antrag der Minderheit Grin ebenfalls abzulehnen und nächstes Jahr eine Lagebeurteilung vorzunehmen.