Gysi Barbara · Nationalrat · 2018-11-27
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-11-27
Wortprotokoll
Ich spreche zu zwei eingereichten Minderheitsanträgen, die in diesem Block behandelt werden. Einerseits geht es darum, den Personalkredit um 25 Millionen Franken zu erhöhen, mit dem Ziel, die Teuerung voll auszugleichen. Andererseits bekämpfe ich bei den Zielen zum Personal die neue und komische Forderung, die Personalbeurteilung sei nach einer Normalverteilung vorzunehmen.
Zum ersten Minderheitsantrag, mit dem verlangt wird, der Personalkredit sei um 25 Millionen Franken aufzustocken: Wie erwähnt rechnet der Bundesrat in diesem Voranschlag mit einem Überschuss von 1,3 Milliarden Franken. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass es einen doppelt so grossen Überschuss geben wird. Die kumulierten Überschüsse der letzten zehn Jahre betragen 20[NB]000 Millionen Franken. Da sollten, glaube ich, 25 Millionen mehr zum Ausgleich der Teuerung für das Personal drinliegen.
Im Voranschlag hat der Bundesrat lediglich 0,6 Prozent der Lohnsumme eingestellt, um die Teuerung auszugleichen. Er will zwar aus den Departementskrediten für das Personal noch 0,2 Prozent dazunehmen, aber die Teuerung beträgt zum jetzigen Zeitpunkt mindestens 1 Prozent. Die Teuerung würde also nicht ausgeglichen werden, und vor allem ist es unüblich, dass man aus den Personalkrediten der Departemente auch noch etwas zum Teuerungsausgleich beitragen muss.
Für das Personal ist ein Nachholbedarf da, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwarten in einem Jahr, in dem es derart gut geht, wirklich, dass ihnen die Teuerung ausgeglichen wird. Wenn Sie in der UBS-Publikation "Monitor", die von den Kolleginnen und Kollegen der bürgerlichen Parteien gerne zum Vergleich herangezogen wird, die Lohnentwicklung der letzten zehn Jahre im Vergleich zur Privatwirtschaft anschauen, sehen Sie, dass die Gesamtwirtschaft in den letzten zehn Jahren die Löhne um 13,5 Prozent erhöht hat, der Bund aber nur um 7,9 Prozent: Es gibt hier also einen deutlichen Rückstand.
Darum ist es mehr als richtig, diese Teuerung jetzt auszugleichen. Das ist wirklich nötig, weil die Lebenshaltungskosten gestiegen sind und die Krankenkassenprämien auch dieses Jahr steigen. Real haben dann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes eben weniger Lohn.
Ein weiterer Punkt: 50 Prozent aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die der Bund angestellt hat, können nicht mehr von einer individuellen Lohnerhöhung profitieren. Sie haben, weil sie am Lohnplafond angelangt sind, lediglich mehr Lohn, wenn Sie die Teuerung ausgleichen. Da ist es umso wichtiger, dass wirklich auch der Teuerungsausgleich gewährt wird, weil diese Menschen sonst dann effektiv weniger haben und einen Kaufkraftverlust erleiden.
Letzte Woche haben die Personalverbände mit Bundesrat Maurer verhandelt. Sie sind mit dem, was der Bundesrat jetzt vorschlägt, überhaupt nicht einverstanden. Man ist ohne Resultat aus diesen Verhandlungen nach Hause gegangen, hat aber abgemacht, sich im Februar noch einmal zu treffen. Bundesrat Maurer hat den Personalverbänden auch zugesichert, noch einmal mit dem Bundesrat über einen allfälligen Nachtrag zu reden. Weil diese Gespräche noch im Gang sind, ziehe ich heute meinen Minderheitsantrag zurück. Wir werden dann zu gegebener Zeit die Möglichkeit haben, noch einmal darüber zu sprechen.
Mein zweiter Minderheitsantrag betrifft, wie erwähnt, das neue Ziel in der Leistungsgruppe 1 des Personalamtes, nämlich dass die Personalbeurteilungen neu mittels geeigneter Kriterien eine Normalverteilung über alle vier Stufen sicherstellen sollen. Geeignete Kriterien gab es schon in der Vergangenheit. Was heisst jetzt dieses neue Ziel? Man will eigentlich einfach die Lohnentwicklung bremsen, die Personalbeurteilungen sollen so erfolgen, dass man gleich viele gute wie schlechte Beurteilungen machen muss. Das ist ziemlich absurd. Wenn man nämlich nur so viel gutes Personal haben darf, dem man nur gute Beurteilungen, nur gut oder sehr gut, geben kann, wie man dann auch schlechte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hat, mit denen man nicht zufrieden ist, ist das ja absurd. Das wäre eine Personalentwicklung, die kein Unternehmen haben möchte. Da muss man sich wirklich fragen, was man mit diesem Ziel erreichen will. Man will eigentlich einfach die Lohnentwicklung bremsen und bringt so ein absurdes Ziel. Ich glaube, das ist wirklich nicht sehr sinnvoll.
Streichen Sie dieses Ziel in dieser Leistungsgruppe. Das kann nicht sein. Wenn Sie etwas bei der Personalbeurteilung ändern wollen, dann tun Sie das nicht mit einer derart abstrusen Forderung, sondern machen Sie eine Motion, die verlangt, dass die Beurteilungskriterien geändert werden.
Besten Dank für die Unterstützung meines Minderheitsantrages.