Schmid Martin · Ständerat · 2018-11-27
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-11-27
Wortprotokoll
Ich mache zwei Bemerkungen zu diesen Fragen: Ich unterstütze die Minderheit und begründe das wie folgt.
Kollege Graber hat gesagt, es sei der übliche Weg, dass wir in diesen Netzinfrastrukturteilen und Monopolbereichen eigentlich keine Regulierung vorsehen, sondern zuerst die Berichte abwarten und dass wir dann regulieren, wenn sie da sind. Unsere Vorgänger im Ständerat sahen im Bereich der Rohrleitungen - dort habe ich als Präsident des Gasverbandes Einblick, wir haben dort auch solche Monopolsituationen - schon 1965, also vor über fünfzig Jahren, eine ähnliche Regulierung vor. Sie sahen eine Durchleitungspflicht vor, auch für Dritte. Aber sie legten auch fest, dass diese entschädigt werden muss und dass sie nur dann greift, wenn es zumutbar ist.
Dieses Konzept überträgt der Bundesrat jetzt auch in das Fernmelderecht. Mir erscheint das gerade auch in einem Monopolbereich eine sehr adäquate Regelung zu sein, weil sie die Investitionen weiterhin fördert, weil sie eine Verzinsung ermöglicht und gleichzeitig einen präventiven Druck aufrechterhält, damit man sich nicht als Monopolist rechtswidrig oder wettbewerbswidrig verhält. Das ist der erste Gedanke.
Der zweite Gedanke: Die Schwäche der Lösung des Nationalrates und der Kommissionsmehrheit sehe ich darin, dass sie die Frage zum Wettbewerbsrecht offenlässt. Die einen Mitglieder der Kommission haben darauf hingewiesen, wenn wir jetzt keine Regulierung machen würden, dann könnte man ja trotzdem noch das Kartellrecht anwenden. Aber wenn wir einen Bereich neu regeln, sollten wir ihn sauber regeln. Hier haben wir eine Regulierung, die auf das Fernmelderecht zugeschnitten ist, und dies erscheint mir adäquat.
Deshalb, auch um keine Rechtsunsicherheiten in Bezug auf den Wettbewerb bestehen zu lassen, unterstütze ich den Antrag der Minderheit bzw. den Entwurf des Bundesrates.