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Müller Damian · Ständerat · 2018-11-27

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-11-27

Wortprotokoll

Da ich keinerlei Interessenbindungen habe und auch nicht der vorberatenden Kommission angehöre, habe ich mir erlaubt, diesen Antrag zu stellen. Als ich die Vorlage eingehend studiert habe, war ich nämlich etwas überrascht, dass unsere wohlwissende Kommission hier nicht auf der Bundesratslinie ist - aber das kann es mal geben. Ich staune also, aber wir müssen uns auch einmal bewusst werden, was diese Artikel 35a und 35b überhaupt wollen.

Konkret will unsere Kommission, dass die technische Erschliessung von Wohnungen für Internet usw. nach wie vor den Monopolisten und wenigen Marktanbieterinnen vorbehalten werden soll - und dies soll nun also ins Gesetz geschrieben werden. Das entspricht nicht meiner modernen Marktordnungsphilosophie, wie wir sie z. B. bei dieser FMG-Revision eigentlich anstreben. Es widerspricht den Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten, die wir mit einer nicht mehr zu verantwortenden Praxis alleinliessen, denn Sie haben den Mieterinnen und Mietern im FMG ab 2007 das Recht eingeräumt, einen alternativen Anschluss gegenüber dem Gebäudeeigentümer durchzusetzen. Wir wissen alle: Das funktioniert in der Praxis leider nie. Kein Mieter ist willens, einen Rechtsstreit mit der Vermieterschaft sowie teure Anschlusskosten auf sich zu nehmen, um die Internetanbieterin wechseln zu können. [PAGE 836]

Der Bundesrat hat nun vor der laufenden FMG-Revision richtig erkannt, dass es hier Nachhilfe braucht - darum die Artikel 35a und 35b. Dabei schlagen Bundesrat und Nationalrat hier endlich eine wirklich taugliche Lösung vor: Die Kosten für diese zusätzlichen Anschlüsse übernimmt künftig nämlich die jeweilige Fernmeldedienstanbieterin.

Grundsätzlich ist es mir, gerade auch aus Zentralschweizer Sicht, ein grosses Anliegen, dass hier endlich auch KMU aus dem Kommunikationsbereich zum Zuge kommen können, wenn sie ihren Kundenstamm und ihre Abonnemente ausbauen wollen. Viele innovative und für Arbeitsplätze sorgende Kleinunternehmen haben heute bei den Hausanschlüssen das Nachsehen. Ich bin der Überzeugung, dass das nicht länger angeht: Nur mit der Fassung des Bundesrates helfen wir den Mieterinnen und Mietern wirklich.

Es ist hier nicht anders als etwa im Gesundheitsbereich oder bei Einkäufen im Detailhandel: Die Wahlfreiheit, für welche Anbieterin und welches Produkt man sich schlussendlich entscheidet, wird in der Schweiz hoch gewichtet. Es ist nun unsere Aufgabe, dafür auch im Fernmeldebereich zu sorgen.

Bundesrat und Nationalrat haben dies aus meiner Sicht richtig erkannt. Deshalb bitte ich Sie, bei den Artikeln 35a und 35b dem Bundesrat bzw. dem Nationalrat zu folgen.