Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-11-28
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-11-28
Wortprotokoll
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass Sie hier bei diesem Artikel eine grundlegende Änderung bei den Heimatreisen einführen, indem Sie nämlich eine strengere Beweislastumkehr vorsehen: Der Flüchtling, der in seine Heimat gereist ist, muss den Beweis antreten, dass diese Reise unter Zwang erfolgt ist. Der Bundesrat hat mehrere Gründe vorgesehen, die für eine solche Reise glaubhaft gemacht werden können. Aber, wie gesagt, die Beweislast, die Reise eben durch verschiedene Gründe glaubhaft zu machen, liegt beim Flüchtling.
Ihr Rat hat letztes Mal diese Gründe, diese sogenannten Exkulpationsgründe, auf den Zwang eingeschränkt, und Ihre Kommission beantragt, daran festzuhalten. Die Kommissionssprecherin hat es erwähnt: Die Beerdigung eines eigenen Kindes oder der Mutter könnte eine solche Situation sein. Vor allem bleibt dann dem SEM auch ein Ermessensspielraum, um eine Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft vorzunehmen. [PAGE 848]
Der Nationalrat hat mit knapper Mehrheit entschieden, dass es überhaupt keine Gründe mehr gibt, sondern einen Automatismus, eine automatische Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft. Auch wir sind der Meinung, dass das mit der Genfer Flüchtlingskonvention nicht zu vereinbaren ist. Ich bitte Sie, hier mindestens beim Antrag Ihrer Kommission respektive bei Ihrem letzten Beschluss zu bleiben. Was der Nationalrat entschieden hat, geht deutlich zu weit. Wir können das seitens des Bundesrates nicht unterstützen.
Sie müssen sich bewusst sein: Sie machen hier bereits einen sehr grossen Schritt, und Sie werden dann vielleicht am Schluss auch Situationen haben, bei denen Sie sich selber überlegen müssen, ob das genau das ist, was Sie gemeint haben. Aber ich weiss, diese Heimatreisen haben für viel Unmut gesorgt. Deshalb hat ja der Bundesrat schon eine Beweislastumkehr vorgesehen. Ich denke, das war ein Schritt, der richtig war und der auch vom Bundesverwaltungsgericht so mitgetragen werden kann.
Das, was der Nationalrat entschieden hat, geht ganz klar zu weit. Ich bitte Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zuzustimmen respektive bei Ihrem letzten Beschluss zu bleiben.