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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2018-11-28

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-11-28

Wortprotokoll

Im Rahmen der jetzt etwas generelleren Debatte ausgehend von vier Vorstössen aus dem Nationalrat, die alle eigentlich die gleiche Stossrichtung haben, nämlich die Postdienstleistungen zu verbessern oder eben Verschlechterungen abzuwehren, mache ich doch auch ein paar Bemerkungen. Die Vorstösse sind Teil einer seit Jahren dauernden Debatte, von der im Rückblick jetzt gesagt werden muss, dass sie - namentlich auch die Debatte in der Kommission unseres Rates - dazu geführt hat, dass sich die Post bewegt hat. Service-public-Aspekte werden inzwischen wieder stärker positiv betont, als das früher der Fall war. Das ist namentlich der Fall, seit der neue Verwaltungsratspräsident der Post im Amt ist, der uns ja nicht völlig unbekannt ist und der doch auch eine gewisse politische Sensibilität aus seiner Tätigkeit hier im Rat mitbringt.

Die Schweizerische Post ist ein Bundesunternehmen, das insgesamt funktioniert. Bei uns funktioniert auch die Postzustellung. Man kann davon ausgehen, dass Briefe und Pakete ankommen. Die Post hat nach wie vor eine starke Stellung in der Logistik. Wir haben ein grosses Interesse daran - gerade auch mit Blick auf die Versorgung der verschiedenen Regionen -, dass das so bleiben wird. Logistik ist ja nicht unbedeutender, sondern bedeutender geworden, auch durch die Veränderungen der Wirtschaft inklusive Digitalisierung. Wir haben ein Interesse daran, dass hier die Post auch in Zukunft eine bedeutende Stellung behalten wird.

Es stellen sich aber zwanzig Jahre nach der Verselbstständigung der Bundesunternehmen gewisse grundsätzliche Fragen - Kollege Engler hat das angesprochen -, gerade auch im Kompetenzbereich des Parlamentes. Das Parlament hat ja zwei Kompetenzen: einerseits die Aufsichtskompetenz, andererseits aber auch die Kompetenz zur Mitwirkung bei der strategischen Steuerung. Das sind die Kompetenzen des Parlamentes; die Eignerfunktion liegt ja grundsätzlich beim Bundesrat. Ich meine, dass der Zeitpunkt gekommen ist, hier zu schauen, ob nicht gewisse Optimierungen, namentlich auch mit Blick auf die Service-public-Funktion der Bundesunternehmen, vorgenommen werden können. Das ist eine Debatte, die wir in der Kommission noch führen müssen. Aber es ist jetzt der Zeitpunkt dafür gekommen.

Was jetzt zu diesen vier Vorstössen zu sagen ist: Auch sie haben etwas ausgelöst. Die Diskussionen mit der Post, namentlich im Rahmen der Behandlung dieser Vorstösse, die ja länger gedauert hat, haben dazu geführt, dass bedeutende Teile der Anliegen inzwischen durch die Post selber erfüllt sind. Das kann man jetzt feststellen, die Vorstösse haben etwas gebracht. Es ist auch klar, dass im Zusammenhang mit der Postgesetzgebung, die ja nächstes Jahr angegangen wird, dann wieder Entscheide fallen werden. Es wurde ja von diesem Rat und auch vom Nationalrat bereits der Initiative des Kantons Jura Folge gegeben - nicht gerade zur Freude des Departementes oder des Bundesrates. Diese Aspekte werden bei der Gesetzgebung mitberücksichtigt werden können.

Ich bin bei der Motion Candinas 16.3847, "Stopp der Arbeitsplatzauslagerung bei der Post", Teil der Minderheit. Weil der Kommissionssprecher gesagt hat, er werde das Wort nicht mehr ergreifen, und jetzt doch mehrere Ratsmitglieder gesprochen haben, möchte ich sagen: Ich bin nun umgekehrt der Meinung, dass die Mehrheit bei der anderen Motion Candinas weise entschieden hat.

Das Ziel ist klar, es ist unbestritten und wurde formuliert: Tageszeitungen, abonnierte Zeitungen müssen bis am Mittag zugestellt werden. Die Post hat kommuniziert und zugesichert, dass dies seit September 2017 bei den abonnierten Zeitungen gewährleistet ist - insoweit war die Motion also erfolgreich. Dort, wo keine Frühzustellung erfolgt, garantiert die Post, dass die Zustellung durch die Post selber vorgenommen wird. Ich meine, das muss das Ziel sein. Es geht hier um die Zeitungen, auch um die regionalen Zeitungen, die regionale Presse. Ich meine, das ist im positiven Sinne das Ergebnis dieser ersten Motion Candinas.

Das Problem bezüglich der Formulierung dieser Motion ist, dass sie zwar damit begründet wird, aber eben in der Formulierung selber nicht konkret auf die abonnierten Zeitungen zugeschnitten ist - sonst hätte ich ihr sofort zugestimmt. Sie meint alles, die Zustellung insgesamt. Hier gibt es einfach einen Zielkonflikt. Aus Sicht der Empfänger ist es sicher gut, wenn die Post so früh wie möglich kommt. Umgekehrt ist[NB]es[NB]so - darauf weisen ja die Kommission und der Bericht hin -, dass wir, wenn das Ziel besteht, dass bei der Post auch in Zukunft Vollzeitbeschäftigung für Zustellerinnen und Zusteller möglich sein und bleiben soll und es bei der Post in Zukunft nicht einfach nur Teilzeitbeschäftigung geben soll, ein Interesse haben, dass gewisse Flexibilitäten bei der Planung der Touren bezüglich der allgemeinen Postzustellung ausserhalb der abonnierten Zeitungen bestehen bleiben. In dem Sinne meine ich, dass die Motion bei einem richtigen und legitimen Grundanliegen zu unklar formuliert ist, als dass ihr zugestimmt werden könnte. Es geht ja auch darum, dass die Post ihre Rolle als guter Arbeitgeber erhalten kann.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich eine aktuelle Bemerkung bezüglich der Arbeitsbedingungen anbringen: Die Post verfügt über einen Gesamtarbeitsvertrag, über einen guten Gesamtarbeitsvertrag. Die Post hat auch ausgebaute Sozialpartnerbeziehungen. Die Arbeitsbedingungen bei der Post sind im internationalen Vergleich gut, wo ja gerade bei der Logistik die Arbeitsbedingungen sehr stark unter Druck geraten sind und eine enorme Prekarisierung mit allen Missbrauchsformen stattfindet; die Post ist nach wie vor ein positiver Leuchtturm. Die Post bietet anständige Arbeitsbedingungen und auch anständige Regeln im Umgang mit den Sozialpartnern. Das bedeutet, dass hier die Arbeitsplatzfrage ihre Bedeutung behalten muss.

Sorgen bereiten umgekehrt - wir haben das letzte Woche deutlich gemacht - die Entscheide des Postregulators Postcom in Bezug auf die Arbeitsbedingungen ausserhalb von KEP und Mail, ausserhalb des Gesamtarbeitsvertrages, wo es keine Verträge gibt. Wir müssen feststellen, dass Löhne gutgeheissen bzw. festgelegt worden sind, die alle Regeln unterschreiten; das betrifft z. B. jene, die bei den flankierenden Massnahmen formuliert worden sind, mit gut 18 Franken. Sie liegen auch unter den Mindestlöhnen, die inzwischen von Kantonen dekretiert worden sind, ausgehend von den minimalen Anforderungen an Löhne, die noch zum Leben reichen, ausgehend von den Ergänzungsleistungen. In Neuenburg sind es zum Beispiel im Minimum 20 Franken. Wenn man der Logik der flankierenden Massnahmen folgen würde, müssten die Löhne bei minimal rund 22 Franken liegen. Die Postcom, der Postregulator, unterschreitet leider hier alles, was irgendwie akzeptabel ist. Umso mehr haben wir ein Interesse, dass die Post selber hier als Bundesunternehmen ihre Rolle behält - für gute postalische Dienstleistungen in der Logistik, verbunden mit entsprechend anständigen Arbeitsbedingungen.